Ich war von 2009 bis Anfang 2012 als Kleinunternehmer selbstständig tätig. Seit Februar 2012 arbeite ich als Arbeitnehmer. Dennoch verlangt das Finanzamt weiterhin bis heute Einkommenssteuer plus diverse Zuschläge für eine angebliche selbstständige Tätigkeit, die ich aber seit Februar 2012 nicht mehr ausübe (Steuererklärungen aus der selbstständigen Tätigkeit wurden alle abgegeben). Die geforderten Steuern wurden dabei geschätzt. Über die Jahre hat sich die Forderung immer weiter erhöht und das Finanzamt pfändet auch bereits einen Teil meines Lohns (der in dem Falle "glücklicherweise" nicht so hoch ist, sodass nur wenig gepfändet werden kann).
Nun hat das Finanzamt mir einen Vollstreckungsbeamten an den Hals geschickt, welcher in seinem Schreiben einen Termin für einen Durchsuchungsbeschluss ankündigt. Insgesamt will das Finanzamt weitere 16.000 Euro von mir. Geld, welches ich nicht habe, da ich seit 2012 nur von einem Teilzeitjob lebe.
Über die Jahre habe ich dem Finanzamt unzählige Briefe geschrieben mit der Bitte die unberechtigten Forderungen zurückzunehmen, da ich eben nicht mehr selbstständig tätig bin, aber jeder einzelne Brief wird völlig ignoriert. Telefonisch ist da ebenfalls nichts zu machen.
Was kann ich nun machen? Die Forderung ist unberechtigt, da ich als Arbeitnehmer meine Steuern automatisch über den Arbeitgeber zahle. Ich habe kein Geld um eine solche Forderung überhaupt zu zahlen.
Falls es noch wichtig ist: alle alten Dokumente habe ich bei einem kleinen Brand verloren. Ich habe daher nicht mehr meine Steuererklärungen aus der ehemaligen selbstständigen Tätigkeit (die sind aber ohnehin nicht Teil der Vollstreckung) sowie andere Dokumente (wie etwa Gewerbe-Abmeldung, wobei ich hier nicht mehr weiß ob ich von der Stadt diesbezüglich überhaupt einen Brief erhalten hatte).
Sie sollten sich einmal eine Rückstandsaufstellung geben lassen, der Sie dann die Auflistung aller Posten entnehmen können.
Wenn Sie diese schon haben, achten Sie auf die zugrunde liegenden Bescheide.
Das Finanzamt vollstreckt erst auf erlassene Bescheide. Soweit hierauf kein Einspruch eingelegt wurde,
wäre die Vollstreckung sogar rechmäßig, selbst wenn die Schätzung oder Festsetzung inhaltlich unrichtig war.
Liegen Ihnen Bescheide vor, haben Sie Einsprüche eingelegt? Die Sache muss sich doch auf Jahre angebahnt haben. Es liegt maßgeblich an der Bestandskraft denke ich, das heisst die Bescheide sind allesamt nicht angefochten worden.
Sie müssen mal alle Unterlagen und Zahlen einem Steuerberater oder Rechtsanwalt vorlegen, damit dieser über eine Ferndiagnose hinaus eruieren kann, wo hier der Hase im Pfeffer liegt und wen das Verschulden der wirklichen Lage trifft.