Sehr geehrter Fragesteller,
unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Informationen sowie Ihres Einsatzes erlaube ich mir, Ihre Frage wie folgt zu beantworten:
In der Tat sind Googles Nutzungsbedingungen nicht leicht zu durchdringen und lassen einen, zumindest bezüglich der übersetzten Nutzungsbedingungen, im Ungewissen.
Bezüglich der Verwendung des APIs (und ausschließlich diesbezüglich) findet sich die Antwort auf diese Frage innerhalb der „Google Maps API Terms of Service“. Dort heißt es:
„The API may be used only for services that are generally accessible to consumers without charge. Accordingly, You may not use the API for any service that requires a subscription or other restricted access, or for which a fee is charged.“
Entsprechend ist die derzeit einzige Einschränkung eines (unmodifizierten) Einbindens der API darin zu sehen, dass dies nicht bei Webseiten erfolgen darf, die nicht jedermann frei zugänglich sind (bzw. Teile hiervon). Dies wäre etwa bereits dann der Fall, wenn der Benutzer erst nach einer Registrierung (nicht notwendiger Weise kostenpflichtig) die entsprechende Seite zu sehen bekäme.
Wie in Ihrer Fragestellung bereits richtig eingegrenzt bezieht sich diese Nutzungsmöglichkeit, auch im gewerblichen Bereich, ausschließlich auf die Einbindung per API nach einer Registrierung bei dem entsprechenden Dienst bei Google. Nur durch diese Vorgehensweise (etwa durch die Verwendung einer entsprechenden Erweiterung oder eines Moduls für Ihr CMS) entsprechen Sie damit den von Ihnen zitierten Nutzungsbedingungen.
Derzeit in jedem Falle abzuraten ist von der Implementierung per iFrame oder durch direkte Verlinkung. Diese relativ neue Funktion von Google Maps wird ausweislich des insofern eindeutigen Wortlautes (noch) nicht von den allgemeinen Nutzungsbedingungen gedeckt (explizit wird nur auf die API Benutzung Bezug genommen). Bis zu einer eindeutigen Stellungnahme bzw. Klärung der Nutzungsmöglichkeiten durch Google selbst sollten Sie hiervon Abstand nehmen.
Auch bei Einbettung der APi sollten Sie darauf achten, keine weiteren geschützten Materialien von Google zu verwenden (etwa Icons zur Bewerbung der Kartenfunktion oder als einleitende Grafik).
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.
Bitte beachten sie jedoch, dass es sich hierbei lediglich um eine erste Einschätzung handeln kann und bereits geringe Sachverhaltsabweichungen zu einer anderen Beurteilung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Grema
Rechtsanwalt
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Christian Grema
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Google Maps Einbindung in gewerbliche Webseite
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Internetrecht, Computerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Grema
Sehr geehrte Anwälte,
ich erstelle als Einzelunternehmen Webseiten für gewerblich tätige Kunden.
Bei Google Maps gibt es die Möglichkeit eigene Karten zu erstellen und die URL in die eigene Webseite einzubauen, so dass die Karte auf der Webseite meiner Kunden eingebunden ist (kein Screenshot, die Funktionen von Google bleiben erhalten).
Auszug aus den Google Nutzungsbedingungen:
"(...)Gewerbliche Nutzer dürfen Google Maps ausschließlich zu internen Zwecken nutzen. Eine gewerbliche Verbreitung ist nicht zulässig, ausgenommen der Zugriff auf und die Anzeige von Kartendaten über die Google Maps API entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen für das API.(...)"
Frage: Ist erlaubt, sich bei Google API anzumelden, den Key, den man dann dort bekommt in die Seite einzubinden und die Karte, die man mit "eigene Karten" bei Google Maps erstellt hat auf einer gewerblichen Webseite zu verwenden?
Muss man den Weg über Google API gehen oder kann man auch einfach eine unter "eigene Karten" erstellte URL bei Google Maps in eine gewerbliche Seite einbinden?
Bitte verweisen Sie mich nicht direkt an Google, denn eine Kontaktaufnahme gestaltet sich offensichtlich sehr schwierig. Auf der Webseite komme ich nicht weiter.
Sollte mein Einsatz zu gering für eine fundierte Auskunft sein, teilen Sie es mir bitte mit.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
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