Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
solange Ihr Nebengewerbe weniger als 15 Wochenstunden beansprucht und Ihre Genesung nicht behindert, dürfen Sie es während einer Arbeitsunfähigkeit ausüben und auch Rechnungen schreiben.
Allerdings wird jeglicher Verdienst aus dem Nebengewerbe auf das Krankengeld angerechnet.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Krankschreibung Nebengewerbe
Sozialversicherungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jürgen Vasel
Sehr geehrter Herr Anwalt,
ich bin seit sechs Monaten krankgeschrieben (Angestelltenverhältnis).
Darf ich über mein Nebengewerbe eine Rechnung über eine telefonische Bestellung schreiben, ohne Probleme mit der Krankenkasse zu bekommen ?
Mfg.
Bewertung des Fragestellers
12. Februar 2023 | 10:05
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Sehr schnelle Bearbeitung.
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FRAGESTELLER 12. Februar 2023
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