Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Ja, wenn der Kunde der Zusendung im Telefongespräch/Online-Meeting zugestimmt hat.
2. Auch hier kommt es auf den Umfang der Zustimmung des Kunden an. Grundsätzlich ist das bei Einwilligung per Telefon/Online-Meeting aber zulässig.
3. Das kann unter den strengen Voraussetzungen des § 7 Absatz 3 UWG ausnahmsweise zulässig sein. Auch hier empfiehlt es sich aber eher, vorher die konkrete Einwilligung des Kunden einzuholen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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