Psychiatrisches Gutachten verweigert, Folgen?

| 11. Januar 2023 11:49 |
Preis: 30,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


08:44

Hallo,

es wurde durch meine Familie über das Amtsgericht ein psychiatrisches Gutachten angefordert zum Einrichten einer gesetzlichen Betreuung.

Ich habe mich auf den Paragraphen 1814 berufen und Beschwerde eingelegt und jeglichen persönlichen Kontakt abgelehnt..

Gestern ruft der Gutachter bei meinem Bruder an und teilt mit, dass er heute vorbei kommen wird, ohne mein Einverständnis und ohne schriftliche Bekanntgabe. Zudem es sein könnte, dass man mir das nächste Mal nicht Bescheid gibt und der Gutachter plötzlich da ist. Ich habe dem Gutachter gestern schriftlich mitgeteilt, dass ich eine Begutachtung ablehne und ihm verbiete in die Wohnung zu kommen.

Was sind die Folgen einer Verweigerung des Gutachtens? Darf der Richter ohne eine Begutachtung und Anhörung eine Betreuung einrichten? Wie kann ich mich wehren?

Derzeit bin ich auf Arbeitssuche und Wohnungssuche.

Vielen Dank

11. Januar 2023 | 12:22

Antwort

von


(331)
Auf der Rinne 43
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel: 03606 506459
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Yvonne-Mueller-__l108560.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Beratungsanfrage, wie folgt:

Einer rechtlichen Betreuung wird nur stattgegeben, wenn die betroffene Person entweder nicht nach freiem Willen entscheiden kann oder selbstbestimmt handeln kann, ohne sich selbst zu schaden.
Wichtig hierfür ist die Fähigkeit zur Einsicht sowie die Fähigkeit nach dieser Handeln zu können.

Wenn Sie sich gegen eine Betreuung weigern, und allein gut klarkommen, darf gegen Ihren Willen keine Betreuung eingerichtet werden. Andernfalls würde man Ihre Grundrechte verletzen.

Sollte es dennoch zu einer Betreuerbestellung kommen, legen Sie dagegen Beschwerde ein. Eine Begutachtung müssen Sie nicht dulden, ebenso wenig müssen Sie den Gutachter in Ihre Wohnung lassen.

Ich hoffe, ich konnte ihr Anliegen klären. Bei Unklarheiten fragen Sie gerne nach.

Mit freundlichen Grüßen,

Rechtsanwältin Müller


Rückfrage vom Fragesteller 11. Januar 2023 | 21:54

Der Gutachter kam trotz Mitteilung der Ablehnung vorbei, was seine Haltung gegenüber des freien Willen und des Wunsches des Betroffenen spricht, also ist dieser nicht neutral.

Was sind die Folgen einer Verweigerung des Gutachtens?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. Januar 2023 | 08:44

Guten Morgen,

ist denn Ihr Anliegen noch aktuell?
Wie beschrieben, wenn Sie eine Betreuung verweigern, darf diese nicht gegen Ihren Willen angeordnet werden, es sei denn, Sie gefährden sich selbst.
Davon gehe ich nicht aus.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Müller

Bewertung des Fragestellers 11. Januar 2023 | 12:51

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Ich bitte um ausführliche, mit Gesetzen belegte Antwort.

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Dann fragen Sie doch nach, wenn Sie etwas nicht verstanden haben...

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 11. Januar 2023
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