Revision Strafrecht

6. Dezember 2022 19:01 |
Preis: 51,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


21:06

Guten Tag , folgender Sachverhalt . Ein Vater soll seiner Tochter eine brennende Zigarette in das Gesicht gedrückt haben . Dieses passierte absichtlich . Das Kind hat belastend gegen den Vater ausgesagt . Es kommt zur Verhandlung vor dem Schöffengericht beim Amtsgericht . Der Vater wird zu 8 Monaten auf Bewährung verurteilt wegen gefährlicher Körperverletzung.Er legt Berufung gegen das Urteil ein . Dann folgt die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht . Es waren zwei Berufsrichter und zwei Schöffen anwesend . Er wurde erneut zu 8 Monaten auf Bewährung verurteilt . Das Kind musste wieder vor Gericht aussagen , es sagte ganz klar aus wie es passiert ist und das der Vater es war. Gutachten bestätigten die Verletzung . Es war höchstwahrscheinlich eine Zigarette . Ein Unfall wurde im Gutachten ausgeschlossen . Der Vater behauptet die Verletzung komme von einem Kinder Spielzeug . Dieses wurde auch von einem Gutachter in beiden Verhandlungen deutlich wiederlegt! Eine Gutachterin bestätigt die Aussage des Kindes, ein Kind mit 5 Jahren könne sich soetwas nicht ausdenken . Der Richter begründet sein Urteil fast 40 Minuten lang . Schließt alle andern Möglichkeiten ganz klar aus . Jetzt will der Vater in Revision gehen. Was bedeutet das nun für uns ? Ist es immer noch nicht vorbei und kann es sein das der Vater frei gesprochen wird ? Das Kind leidet extrem unter der Situation . Besonders unter den langen Aussagen vor Gericht . Fast über eine Stunde . Kann er mit der Revision tatsächlich seinen Freispruch bekommen? Obwohl alles gegen ihn steht ? Alle Gutachten , Zeugenaussagen und die Aussage des Kindes welches ganz klar sagt das er es getan hat ? Vielen Dank für ihre Hilfe

6. Dezember 2022 | 19:48

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

leider liegen Sie mit Ihren Befürchtungen richtig, denn es kann nahezu alles in einem solchen Revisionsverfahren passieren, was aber davon abhängt, welche genauen Angriffsanträge hier gestellt werden.

Auch eine nochmalige Vernehmung oder Begutachtungen sind nicht ausgeschlossen, sollten aber die Ausnahme sein.

Grundsätzlich prüft das Revisionsgericht aber nur die in den Anträgen monierten Punkte.

Es kann aber auch zur Zurückverweisung kommen, dann ist dort möglicherweise mit erneuten Verhandlungen zu rechnen.

Genaueres kann aber hier nur gesagt werden, wenn die Akte und die Anträge bekannt sind.

Nach Ihrem Vortrag halte ich es eher für unwahrscheinlich, dass das Kind noch einmal gehört wird, es wird mehr um die Bewertung entsprechender medizinischer Gutachten zu der Verletzung selbst gehen und zur Bewertung der Aussage des Kindes. Letztlich wird je nach Antrag wahrscheinlich auch erneut zu überprüfen sein, inwiefern hier ein alternativer Ablauf denkbar ist und dies im angegriffenen Urteil berücksichtigt wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 6. Dezember 2022 | 20:00

Vielen Dank für ihre ausführliche Antwort . Alternativen zur Verletzung wurden in der Urteilsbegründung ausgeschlossen und besprochen . Aber ein Freispruch wenn zwei Gerichte die Schuld festgestellt haben scheint doch eher schwierig zu sein ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Dezember 2022 | 21:06

Sehr geehrter Fragesteller,

wenn alternative Verletzungen ausgeschlossen wurden, dann kann es immer noch sein, dass diese dem Kind von einer dritten Person zugefügt wurden, beispielsweise, um den Vater zu belasten.

Ob sich dies vortragen und zumindest als Möglichkeit darstellen lässt, muss dem Studium des Akteninhalts vorbehalten bleiben.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke

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