Sehr geehrter Fragesteller,
leider liegen Sie mit Ihren Befürchtungen richtig, denn es kann nahezu alles in einem solchen Revisionsverfahren passieren, was aber davon abhängt, welche genauen Angriffsanträge hier gestellt werden.
Auch eine nochmalige Vernehmung oder Begutachtungen sind nicht ausgeschlossen, sollten aber die Ausnahme sein.
Grundsätzlich prüft das Revisionsgericht aber nur die in den Anträgen monierten Punkte.
Es kann aber auch zur Zurückverweisung kommen, dann ist dort möglicherweise mit erneuten Verhandlungen zu rechnen.
Genaueres kann aber hier nur gesagt werden, wenn die Akte und die Anträge bekannt sind.
Nach Ihrem Vortrag halte ich es eher für unwahrscheinlich, dass das Kind noch einmal gehört wird, es wird mehr um die Bewertung entsprechender medizinischer Gutachten zu der Verletzung selbst gehen und zur Bewertung der Aussage des Kindes. Letztlich wird je nach Antrag wahrscheinlich auch erneut zu überprüfen sein, inwiefern hier ein alternativer Ablauf denkbar ist und dies im angegriffenen Urteil berücksichtigt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt
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Vielen Dank für ihre ausführliche Antwort . Alternativen zur Verletzung wurden in der Urteilsbegründung ausgeschlossen und besprochen . Aber ein Freispruch wenn zwei Gerichte die Schuld festgestellt haben scheint doch eher schwierig zu sein ?
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn alternative Verletzungen ausgeschlossen wurden, dann kann es immer noch sein, dass diese dem Kind von einer dritten Person zugefügt wurden, beispielsweise, um den Vater zu belasten.
Ob sich dies vortragen und zumindest als Möglichkeit darstellen lässt, muss dem Studium des Akteninhalts vorbehalten bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt