Ich möchte ein Unternehmen gründen und in meinem Sortiment auch Knete selbst herstellen. Welche Kriterien muss das Produkt - in diesem Fall die Kinderknete erfüllen? Muss die Knete spezielle Vorgaben erfüllen? Welche gesetzliche Vorgaben muss ich erfüllen, bevor die Knete auf den Markt kommt. Muss sie vorher von einem Labor auf Inhaltsstoffe geprüft werden? Oder kann ich relativ einfach, ein Gewerbe anmelden und unter dem Unternehmensnamen die Knete vertreiben.
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Sie müssen bei der Herstellung von Knete die Anforderungen für Spielzeug einhalten.
In Bezug auf die Inhaltsstoffe bedeutet das, dass Sie sicherstellen müssen, dass die anwendbaren Grenzwerte eingehalten werden und auch ansonsten die Konformität des Produkts mit den anwendbaren EU-Vorschriften gewährleistet ist.
Es ist die Kennzeichnung mit einem CE-Kennzeichen erforderlich.
Wenn Sie selbst die Knete herstellen, dann sollten Sie auch selbst entsprechende chemische Untersuchungen Ihrer Produkte in Auftrag geben. Wenn Sie das Produkt herstellen lassen, dann können Sie auch vom beauftragten Hersteller diese Untersuchungen durchführen lassen.
Weitergehende Informationen zu den anwendbaren Rechtsvorschriften finden Sie unter dem folgenden Link: