Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Als Bevollmächtigter sind Sie verpflichtet, im Sinne und Interesse des Vollmachtgebers, also Ihres Vaters, zu handeln. Es spricht objektiv nichts dagegen, das Geld auf einem anderen Konto mit höherem Zinssatz anzulegen. Problematisch wird es erst in den Fällen, in denen die Anlage riskant ist, also Verluste oder sogar der Totalverlust drohen.
Hier geht es Ihnen aber ja nur darum, auf sicherem Weg das Vermögen Ihres Vaters zu vermehren, wogegen überhaupt nichts einzuwenden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt
3. Dezember 2022
|
10:53
Antwort
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