Motorrad geliefert ohne Papiere - Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?

| 15. November 2022 16:15 |
Preis: 35,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


16:50

Am 12.10.2022 haben wir ein Motorrad bei einem Händler gekauft, welches am 30.10.2022 ohne Papiere geliefert wurde. Bis heute haben wir weder Fahrzeugbrief noch Fahrzeugschein oder sonstige Unterlagen erhalten. Wir haben den Verkäufer über 2 Wochen nun darauf aufmerksam gemacht und versucht, ihn dazu zu drängen uns die Papiere nach zu reichen. Bis heute konnten wir das Motorrad weder anmelden noch Probe fahren, wodurch etwaige Mängel nicht festzustellen wären weshalb wir gerne vom Kaufvertrag zurücktreten möchten, was wir dem Verkäufer auch rechtzeitig vor Ablauf des 14-Tägigen Widerrufsrecht schriftlich per Einschreiben mitgeteilt haben. Der Verkäufer weigert sich allerdings und behauptet es bestünde kein Widerrufsrecht.

Ist das wahr oder kann der Prozess aufgrund der Umstände vielleicht doch durch einen Anwalt gehandhabt werden?

Mit freundlichen Grüßen

Eingrenzung vom Fragesteller
15. November 2022 | 16:26
15. November 2022 | 16:38

Antwort

von


(2495)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Ob ein Widerrufsrecht besteht, kann ich aus Ihrer Schilderung nicht entnehmen. Haben Sie das Motorrad beim Verkäufer direkt erworben, gibt es kein Widerrufsrecht.

Das Fehlen der Fahrzeugpapiere stellt allerdings einen erheblichen Mangel der Kaufsache dar. Der Verkäufer ist verpflichtet, Ihnen diese Papiere zukommen zu lassen.

Fordern Sie ihn daher unter Fristsetzung von 5 Tagen auf, die fehlenden Papiere nachzuliefern. Erfolgt das nicht, treten Sie vom Vertrag zurück.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 15. November 2022 | 16:46

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Verkäufer wurde bereits am Tag der Lieferung darauf hingewiesen innerhalb der nächsten 7 Tage die Fahrzeugpapiere nach zu reichen. Dies geschah am 30.10.2022.

Da wir das Fahrzeug nicht persönlich inspizieren konnten und der Vertrag ausschließlich durch Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurde, müsste doch eigentlich ein Fernabsatzvertrag vorliegen oder irre ich mich?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. November 2022 | 16:50

Wenn Sie ausschließlich online gekauft haben, liegt ein Widerrufsrecht vor. Das hat sich jedoch aus Ihrer bisherigen Schilderung nicht entnehmen lassen. Ihre Ergänzung wurde erst nach Beantwortung für mich sichtbar.

Sie sollten auf Rückzahlung des Kaufpreises und Rücknahme des Motorrades bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 15. November 2022 | 19:44

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Reinhard Otto »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 15. November 2022
3,8/5,0

ANTWORT VON

(2495)

Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Baurecht