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Austausch aus Kulanz - Ausschluss der Gewährleistung
19. Oktober 2022 07:20
|
Preis:
30,00 €
|
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Ein Kunde hat eine technische Anlage bekommen. Nach der Gewährleistung reklamiert er die Bedieneinheit. Man einigt sich aufgrund des damaligen Auftragswertes auf einen Kulanzaustausch.
Welche Formulierung könnte auf dem Lieferschein angegeben werden, um eine Gewährleistung auszuschließen? Nicht, dass wir ein neues Bedienteil liefern und der Kunde dann automatisch wieder 24 Monate (zwar nur auf das Bedienteil) an Gewährleistung hat. Die Gewährleistung soll eben ausgeschlossen sein.
Sehr geehrter Fragensteller,
am besten Sie formulieren:
"Lieferung erfolgte aus Kulanz. Neu Gewährleistungsansprüche oder die Anerkenntnis einer Kettengewährleistung sind hiermit nicht verbunden."
MfG RA Saeger
ANTWORT VON
Rechtsanwalt Daniel Saeger
(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail:
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