Wie ist es geregelt wenn man ein staatliches Examen absolviert und 1,5 Monate später des Betruges beschuldigt wird aufgrund von perfekt geschriebenen Definitionen.
Es wurde nicht gespickt, eine aufseherin war auch vorhanden und während der Prüfungen wurde niemand erwischt oder angesprochen.
ohne jedwede Anhaltspunkte für eine Täuschung darf Ihnen auch keine solche vorgeworfen werden.
Sollten Ihnen insoweit nachteilige Auswirkungen auf Ihre Prüfungsergebnisse entstehen, können Sie Widerspruch dagegen einlegen, bzw. -je nach Bundesland- sofort die Klage erheben.
Unter Umständen könnten Sie auch wegen Verleumdung gegen entsprechende Äußerungen vorgehen.