Ich hatte einige Zeit Wohngeld bezogen. 01.10.2021 hat meine Frau eine neue Arbeit aufgenommen. Nach Datenabgleich kam es heraus. Ich selber habe es auch verpennt um ehrlich zu sein. Ich habe dann die Lohnabrechnungen von meiner Frau zugeschickt. Dann kam ein Brief wo drin stand wieviel wir zuviel bekommen haben. Ich habe eine Ratenzahlung angefragt. Jetzt kam ein Brief mit einer Vorladung wegen eines Ermittlungsverfahrens gem. 263 StGB.
Was kommt auf mich zu? Brauche ich einen Anwalt? Kann es auf eine Ordnungswidrigkeit hinausgehen? Soll ich mich selber anzeigen?
leider ist sie Nichtangabe der Arbeitsaufnahme Ihrer Frau nicht zu entschuldigen.
Die Sache wird auch dadurch nicht einfacher, dass die Arbeitsaufnahme durch einen Datenabgleich festgestellt wurde. Dann wird zunächst grundsätzlich von einem vorsätzliche Handeln ausgegangen. Anders wäre es zu beurteilen, wenn Sie die Mitteilung zunächst "verpenntE hätten, dann aber , wenn auch später, die Arbeitsaufnahme noch vor Datenabgleich mitgeteilt hätten.
Sie sollten einen Anwalt beauftragen, der zunächst die Akte einsieht um auch den Überblick zum zeitlichen Ablauf zu haben.
Ob aber noch eine Reduzierung auf eine Ordnungswidrigkeit erzielt werden kann, wage ich zu bezweifeln, aber Sie sollten es nicht unversucht lassen.