Grover Geräte Miete vorzeitig beenden

29. Juli 2022 10:08 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Kann ich die Miete meiner Grover Geräte vorzeitig beenden, wenn ich mein Gewerbe aus wirtschaftlichen Gründen aufgeben muss?

Nein, es besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie können mit dem Vertragspartner lediglich einen Aufhebungsvertrag erörtern. Sie sollten Grover daher offen darauf hinweisen, dass die Kosten wirtschaftlich für Sie nicht mehr tragbar sind und auch die Gefahr für Ihren Vertragspartner bestünde, dass Sie keine Miete mehr oder nicht alle Mieten mehr zahlen können.

Ich habe bei der Firma Grover zwei Laptops gemietet für mein Gewerbe. Dort bezahlt man eine monatliche Miete für eine Mindestvertragslaufzeit (in meinem Fall 18 Monate). Danach kann man das Gerät zurückgeben. Zu jedem Zeitpunkt hat man die Möglichkeit, das Gerät zu kaufen.

Nun muss ich mein Gewerbe aus wirtschaftlichen Gründen aufgeben und werde die Mietgebühren nicht mehr bezahlen können. Die Mietverträge können jedoch noch nicht beendet werden, da die Mindestvertragslaufzeit noch ein Jahr lang läuft.

Ich suche nun eine Lösung. Kann ich in irgendeiner Form vom Recht der Außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen? Soll ich die Mietzahlungen aussetzen und darauf warten, dass Grover mir außerordentlich kündigt? Ich weiß jedoch nicht, was dann passiert? Reicht es, wenn ich dann die Geräte zurückgebe und die offenen Zahlungen tilge? Gibt es dann Strafzahlungen? Habe ich rechtliche Konsequenzen, weil ich den eingegangenen Mietvertrag nicht erfüllt habe?

Von Grover gibt es keinen wirklich Mietvertrag. Man bestellt online ein Gerät und akzeptiert dabei die AGBs (https://www.grover.com/de-de/g-about/agb). Vertragsunterlagen habe ich keine erhalten.

Ich hoffe Sie haben einen Rat für mich, wie ich aus dem Vertragsverhältnis heraus komme.

29. Juli 2022 | 10:45

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Leider besteht nicht ohne weiteres ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Das gibt es zum Beispiel nur bei der Insolvenz der einen oder anderen Vertragsseite.

D.h., man müsste einen Aufhebungsvertrag zusammen erörtern.
Man sollte auch den Vertragspartner offen darauf hinweisen, dass das wirtschaftlich für Sie nicht mehr tragbar sei und deshalb eine Lösung gefunden werden müsste, auch die Gefahr für Ihren Vertragspartner bestünde, dass Sie keine Miete mehr oder nicht alle Mieten mehr zahlen können.

Ich würde das so unternehmen und nicht darauf warten, dass man Ihnen wegen Nichtzahlung der Miete außerordentlich gekündigt, was teils deutliche Mehrkosten auslösen würde.
Eine Möglichkeit wäre also zum Beispiel, dass die Geräte frühzeitig zurückgeben werden und noch ein Teil der Miete dafür gezahlt wird.

Die AGBs sehen da keine Besonderheiten der Kündigung vor.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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