Handwerker sagt Auftrag ab

| 25. Juli 2022 18:34 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Herwig Schöffler

Im August vergangenen Jahres haben wir ein Angebot über das Malen unseres Hauses erhalten und daraufhin mündlich den Auftrag erteilt. Es war klar, dass die Arbeiten erst in diesem Jahr ausgeführt werden sollten. Ende vergangenen Jahres hat der Maler einige Ausbesserungen durchgeführt, damit die Fassade im Winter keinen Schaden nimmt.

Im März diesen Jahres haben wir uns dann per Mail auf den Beginn der Arbeiten am 15.06. verständigt, passende Witterung vorausgesetzt. Am 08.06. schrieb dann der Maler, dass er witterungsbedingt fünf Wochen im Verzug ist und bittet um Geduld.

Am 18.07. haben wir dann per Mail nachgefragt, ob er uns nun einen Termin nennen kann, und erhielten folgende Antwort: "Leider muss ich mein Angebot zurückziehen, ich bekomme im Moment absolut keine Fachkräfte und durch die 4. Preiserhöhung dieses Jahr wäre das kalkulatorisch auch nicht mehr rechenbar. Ich hoffe Sie finden eine andere Firma die noch Kapazitäten frei hat."

Kann der Auftragnehmer einfach so absagen oder haben wir Anspruch auf Leistung oder Schadenersatz?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Der Anspruch auf Leistung besteht nur, wenn die Leistung dem Maler auch tatsächlich möglich ist.
Im Übrigen haben Sie einen Vertrag abgeschlossen, von welchem der Maler nicht "einfach so" zurücktreten kann, zumal ein solcher Rücktritt nicht vereinbart war.

Ich sehe daher eine Grundlage einen anderen Maler zu beauftragen und den Differenzschaden diesem Maler in Rechnung zu stellen.

Vorab sollten Sie aber nochmal unter Fristsetzung von zwei Wochen und Androhung anderweitiger Beauftragung mit Schadensersatzforderung die Erfüllung verlangen und darauf achten, dass dann die Erfüllung tatsächlich ernsthaft und endgültig, vor allem auch nachweislich verweigert wird.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 27. Juli 2022 | 10:00

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