Widerrufsrecht bei Zimmerpflanzen im E-Commerce

21. Juli 2022 11:10 |
Preis: 50,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

in meinem Online-Shop verkaufe ich Zimmerpflanzen und Zubehör.

Das ein gesetzliches Widerrufsrecht auch bei lebenden Zimmerpflanzen besteht, ist natürlich klar. In meinem Shop gebe ich analog zu diesem Widerrufsrecht eine 14-tätige Garantie, da im Anschluss davon auszugehen ist, dass es sich um einen "Anwenderfehler" handelt, wenn diese danach sterben.

Mit dem Versand der Pflanzen erhalten die Kunden außerdem Pflegehinweise, aus denen hervorgeht, dass das Düngen und vor allem Umtopfen für mindestens 30 Tage nach Erhalt zu unterlassen ist - zum Schutze der Pflanzen.

Nun ist es leider häufig so, dass Kunden unmittelbar nach Versand (was die Pflanzen generell schon sehr stresst) direkt in eigene Erde umtopfen und die Pflanzen das häufig nicht überleben. Im Anschluss möchten die Kunden dann die Pflanze reklamieren und ihr Geld zurück erhalten.

Muss ich hier den Kaufbetrag erstatten? Die Ware befindet sich schließlich nicht mehr im Originalzustand, da entgegen der Hinweise umgetopft wurde.

Über eine Beantwortung würde ich mich sehr freuen.

21. Juli 2022 | 11:49

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist können die Kunden ihre Bestellung widerrufen und eine Rückabwicklung verlangen. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn sich die Ware durch Maßnahmen wie in Umtopfen verschlechtert hat. Sie haben aber im Gegenzug einen Anspruch auf Wertersatz, wenn die Pflanze aufgrund unsachgemäßer Behandlung an Wert verloren hat - dieser Wertersatz kann auch bei 100% liegen, also den gesamten Kaufpreis umfassen. Sie können dann mit dem Wertersatz gegenüber dem Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises aufrechnen und müssen nur einen Teilbetrag oder bei völligem Wertverlust gar keinen Kaufpreis zurückerstatten. Nur bei Verschlechterung der Pflanzen durch Maßnahmen, die zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Pflanzen notwendig waren, schuldet der Kunde keinen Wertersatz.
Kurz gesagt: Wenn der Kunde die Pflanze unsachgemäß behandelt, verliert er nicht pauschal sein Widerrufsrecht, kann aber gegebenenfalls den Kaufpreis nicht zurückfordern.

Inwieweit Sie daneben auch aus der freiwilligen Garantie haften, hängt vom Umfang dieser Garantie ab. Wenn darin ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass ein Garantieanspruch bei Umtopfen innerhalb des Zeitraums ausgeschlossen ist, hat der Kunde dann keinen Anspruch auf die Garantie. Diesen ausdrücklichen Hinweis sollten Sie, falls nicht geschehen, sicherheitshalber ohnehin jedem Kunden vor der Bestellung und Lieferung geben, um auch bei dem oben genannten Wertersatz auf der sicheren Seite zu sein.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

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