Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist können die Kunden ihre Bestellung widerrufen und eine Rückabwicklung verlangen. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn sich die Ware durch Maßnahmen wie in Umtopfen verschlechtert hat. Sie haben aber im Gegenzug einen Anspruch auf Wertersatz, wenn die Pflanze aufgrund unsachgemäßer Behandlung an Wert verloren hat - dieser Wertersatz kann auch bei 100% liegen, also den gesamten Kaufpreis umfassen. Sie können dann mit dem Wertersatz gegenüber dem Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises aufrechnen und müssen nur einen Teilbetrag oder bei völligem Wertverlust gar keinen Kaufpreis zurückerstatten. Nur bei Verschlechterung der Pflanzen durch Maßnahmen, die zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Pflanzen notwendig waren, schuldet der Kunde keinen Wertersatz.
Kurz gesagt: Wenn der Kunde die Pflanze unsachgemäß behandelt, verliert er nicht pauschal sein Widerrufsrecht, kann aber gegebenenfalls den Kaufpreis nicht zurückfordern.
Inwieweit Sie daneben auch aus der freiwilligen Garantie haften, hängt vom Umfang dieser Garantie ab. Wenn darin ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass ein Garantieanspruch bei Umtopfen innerhalb des Zeitraums ausgeschlossen ist, hat der Kunde dann keinen Anspruch auf die Garantie. Diesen ausdrücklichen Hinweis sollten Sie, falls nicht geschehen, sicherheitshalber ohnehin jedem Kunden vor der Bestellung und Lieferung geben, um auch bei dem oben genannten Wertersatz auf der sicheren Seite zu sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Jan Wilking