Unser Sohn musste nach 2,5 Jahren leider seine Ausbildung ohne Prüfung beenden. Er hat eine Maßnahme der Reha-Abteilung des Arbeitsamtes bei einem freien Träger gemacht.
Die Beendigung wurde natürlich mit dem Träger und vor allem auch mit dem Reha-Berater besprochen. Beide haben der Beendigung zugestimmt.
Entschieden hat unser Sohn die Beendigung aber letztendlich für sich alleine.
Nun haben wir das Arbeitszeugnis bekommen und es steht nichts über den Grund der vorzeitigen Beendigung drin.
Er war immer pünktlich, hat nichts geklaut, niemanden angegriffen...Er kann wegen einer Behinderung diesen Beruf leider doch nicht ausüben.
Die Frage ist, sollte man dies im Zeugnis festhalten, dass er entschieden hat (in Absprache mit seinem Reha-Sachbearbeiter), diese Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen nicht zu Ende zu bringen, und nicht, dass er sich etwas zu Schulden hat kommen lassen?
Sollte das in der Schlussformel vermerkt sein?
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Der notwendige Inhalt eines Zeugnisses im Rahmen einer Ausbildung ist in § 16 BBiG niedergelegt:
Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden. Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen.
Damit ist das Fehlen von Angaben über den Grund des Ausbildungsabbruches zunächst einmal nicht zu beanstanden.
Sie sollten den Ausbildungsbetrieb um eine entsprechende Ergänzung bitten, was sehr wahrscheinlich auch erfüllt werden wird. Formuliert werden könnte in etwa so: Das Ausbildungsverhältnis konnte von ... aus gesundheitlichen Gründen leider nicht beendet werden.