Storno Ferienhausbuchung

13. Juni 2022 08:38 |
Preis: 55,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Kürzlich habe ich über FeWo direkt aus Versehen ein Ferienhaus gebucht - erst in der Bestätigung habe ich leider gesehen, dass es sich um einen falschen Standort handelt. Habe dann sofort storniert und - vom gleichen Vermieter - ein anderes Haus am gewünschten Standort gebucht. Der Vermieter nahm sofort Kontakt zu mir auf und wir haben alles problemlos geklärt, inkl. Gutschrift zur ersten Buchung. Allein FeWe hat nun doppelt kassiert und die komplette Gebühr auch für die Erstbuchung einbehalten. Als ich nun Kontakt aufnehmen wollte, musste ich feststellen, dass dies nicht möglich ist: eine angegebene Nummer ist seit Monaten off und die im Impressum angegebene EMAI-ADRESSE ist wieder verlinkt auf genau diese Telefonnummer. Das ist schon sehr irreführend.

Habe ich hier eine Chance, dem irgendwie nachzugehen oder rechtfertigen erfahrungsgemäß die Erfolgsaussichten bei solch kriminellen Dampfern einen solchen Aufwand eher nicht?

Vielen Dank.

14. Juni 2022 | 11:45

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Ich würde nicht empfehlen, vorschnell aufzugeben, sondern natürlich versuchen, die Sache zu klären.

Ich gehe zunächst davon aus, dass Sie die Stornierung entsprechend durchlaufen haben und Ihr Vermieter diese bestätigt hat (https://hilfe.fewo-direkt.de/articles/Kann-ich-eine-Erstattung-fuer-meine-stornierte-Buchung-bekommen). Ich kenne die genauen Stornierungsbedingungen zum Angebot nicht, so dass natürlich danach zu beurteilen wäre, ob eine vollständige Erstattung zu erfolgen hat. Allerdings spricht die Aussage „Wenn du deine Buchung innerhalb des Zeitraums für eine Erstattung von 100% stornierst, wird dir die Servicegebühr automatisch erstattet, wenn die Stornierung bestätigt wird." ja klar für eine vollständige Erstattung auch der Servicegebühr.

Es gibt im Netz auf den einschlägigen Seiten ja Berichte von Leidensgenossen, die offenbar auch Schwierigkeiten mit der Erstattung und dem Kontakt hatten.

Ich habe gerade einmal einen Testanruf der Service-Nummer (Hilfe für Urlauber – Kontaktieren Sie uns – Sonstiges) gestartet und hatte nach knapp 2 Minuten einen Service-Mitarbeiter in der Leitung. Daher würde ich empfehlen, es dort noch einmal zu versuchen (ggf. zu unterschiedlichen Zeiten).

Wenn das nicht zum Ziel führt, schreiben Sie eine E-Mail an die im Impressum hinterlegte E-Mail der Rechtsabteilung und fordern unter Angabe der relevanten informationen eine Erstattung binnen 14 Tagen auf ihr Konto.

Und wenn das nicht hilft, können Sie zudem erwägen, Ihre Erfahrungen sachlich auf einer Plattform wie z.B. Trustpilot zu schildern. Offenbar ist man dort aktiv und kümmert sich teilweise nach entsprechender Beschwerde um die Anliegen.

Sollte das alles nicht helfen, würde ich je nach Höhe der Servicegebühr einen anwaltliche Vertretung empfehlen, um am Ende die Forderung dann ggf. gerichtlich durchzusetzen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers

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