Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Nach Ihren Angaben gehe ich davon aus, dass Sie belegen können, dass ausgemacht war, dass hinterher neu verputzt wird. Jedenfalls scheint das aus Ihren Angaben heraus sehr naheliegend zu sein, dass es eine entsprechende Vereinbarung gab.
Sie sollten deshalb dem Auftraggeber eine Frist von ungefähr 14 Tagen setzen für die Vereinbarung eines Termines bis zur Abnahme. Wenn eine solche Abnahme dann nicht erfolgen kann, können Sie noch einmal eine Nachfrist von einer Woche setzen. Danach können Sie dann einen Mahnbescheid beantragen.
Sie sollten vor allem dafür Sorgen tragen, dass all dieser Austausch gut dokumentiert ist, damit klar wird, dass die Abnahme verweigert wurde und man von Ihnen nur Arbeiten verlangt hat, die nicht zur Gewährleistung oder zu einem etwaigen Schadenersatz gehören.
Falls nach dem Mahnbescheid nicht gezahlt wird würde ich im Falle von Falschaussagen im Zivilprozess auch dazu raten, dass Sie Strafanzeige erstatten, zum jetzigen Zeitpunkt würde ich das aber nicht empfehlen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
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