KFZ-Verkauf ohne Vollmacht des Eigentümers

22. Mai 2022 13:33 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Moin!
Ich bin 21 Jahre Jung und habe leider noch keinerlei Erfahrungen mit dem Thema: Rechtsanwalt. Trotzdem hoffe ich jedoch, dass ich mit meiner Frage nichts falsch mache und mir irgendjemand weiterhelfen kann. Nun zu meiner Frage:

Mein Vater hat mir sein Fahrzeug übergeben, sodass ich das KFZ benutzen darf. Es handelt sich um einen 22 Jahren alten Mercedes Benz. Er selbst stand im KFZ-Brief, rechtsmäßig als Eigentümer da.
Da ich in der Zwischenzeit mein KFZ-Meister, Vollzeit in einer Schule absolviert habe, habe ich mich über ein kleines Taschengeld gefreut und wollte das Auto veräußern, da ich ebenfalls aufgrund des Unterhalts und den Benzinpreisen das Auto nicht mehr unterhalten konnte. Da ich viel um die Ohren hatte, (Strikter Stoff der Meisterschule) habe ich einen guten Freund beauftragt, das Auto zu verkaufen. Eine schriftliche Vollmacht von meinem Vater bestand NICHT. (~Zeitraum des Geschehens etwa ein halbes Jahr)

Nun, es hat sich ein Käufer gemeldet. Die Person hatte im momentan wenig Geld gehabt und wollte eine Ratenzahlung machen. So naiv und vertrauensvoll wir waren, haben wir zugestimmt. Es ist jedoch NICHTS schriftliches über den Tisch gegangen. Unverzeihlich.
Das Kfz sollte monatlich abbezahlt werden. Wir sollten 3000€ für das KFZ bekommen.

Der Käufer steht nun im Fahrzeugbrief als Eigentümer. Der Käufer hat 600€ als Anzahlung übergeben. Als er an dem gleichen Tag losgefahren war, blieb er mit dem Auto liegen. So kulant wie wir waren, haben wir ihm die Anzahlung (600€) wieder gegeben, damit die Kosten des Mietwagens gedeckt werden können. Die nächsten Monate blieben Geldlos. Ende vom Lied: Wir haben 2 Reperaturen als Kulanz durchgeführt, ohne, dass 1ct. über den Tisch geflossen ist.

Zum Schluss wollten wir das KFZ mit dem 2. Schlüssel wieder mitnehmen, aufgrund Nichtzahlung. Die Polizei meinte, dass das Anliegen privat-rechtlich geregelt werden sollte, da die Person im Fahrzeugbrief steht.

Meine letzte Hoffnung besteht, dass der ,,Vertrag´´ nichtig ist, da keine Vollmacht meines Vaters zum Verkauf des KFZ vorliegt.
Nun meine Fragen:
1. Sieht man in diesem Fall eine Gerichtliche Chance?
2. Wie sehr werde ich belastet, da ein Kommunikationsproblem mit meinem Vater stattfand und ich infolgedessen sein Eigentum veräußert habe?

Inzwischen Zweifel ich an der Menschlichkeit mancher Menschen. Es ist erschreckend, wie sich viele Menschen verhalten, wenn man viel zu Kulanz ist. Das ist wirklich traurig und erschreckend. Nun, wenigstens durften wir knallhart ein Stück über das Leben lernen.

Vielen Dank im Voraus.

22. Mai 2022 | 14:13

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller

leider habe ich keine guten Nachrichten für Sie:

Zunächst einmal ist der Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Käufer wirksam, auch, wenn Sie nicht Eigentümer des Wagens waren.

Gegenüber dem Käufer stünden Sie auch, wenn Sie die Gewährleistung nicht ausgeschlossen haben, in der Gewährleistung, soweit der Wagen mangelhaft ist.

Auch die Übereignung des Wagens war wirksam, es sei denn, der Käufer wusste, dass Ihnen der Wagen gar nicht gehörte.

In der Beziehung zu Ihrem Vater könnte dieser von Ihnen Schadensersatz in Höhe des Wertes des Wagens verlangen, da er durch Ihren Verkauf sein Eigentum verloren hat.

Ich sehe also für Sie selbst kaum Chancen.

Eventuell erklärt der Käufer wegen etwaiger Mängel den Rücktritt vom Kaufvertrag, dann könnte Ihr Vater den Wagen zurück erhalten


Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke

Rechtsanwalt




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