Plichtteil - Wie wird geteilt?

17. März 2008 21:19 |
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Erbrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

nach dem Ableben, meiner Eltern ergab sich folgende Situation: Laut Testament wurde meine Schwester enterbt. Als Erbe wurde ich mit 50%, und die beiden Kinder meiner Schwester mit je 25% eingesetzt. Meiner Schwester bleibt der Pflichtteil.
Wie wird nun geteilt? Ich bin der Meinung, das alles nicht 100%, sondern 112,5% beträgt. So würde jeder prozentual seinen Teil bekommen. Oder wird der Plichtteil vorab abgezogen? Das bedeutet, das zuerst die 12,5% herausgerechnet werden, der Rest sind dann wieder 100%.
Welche Rechnung ist richtig?

Vielen Dank im Voraus

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Der Pflichtteilsanspruch ist nur ein Geldanspruch. Nein, der Nachlaß beträgt 100 %, der Pflichtteilsanspruch ist hiervon nicht abzuziehen. Gem. § 2303 BGB beträgt die Pflichtteilsquote für die enterbte Schwester 1/4. Die Beteiligung des Nachlasses verteilt sich wie folgt: Sie bekommen 3/8, Ihre Schwester 1/4, die beiden Kinder jeweils 3/16.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht

www.kanzlei-hermes.com

Die vorstehende summarische Lösung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Außerdem wird, wie die Plattform-Bedingungen es vorsehen, nur ein erster Überblick geboten. Außerdem ist der Umfang der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars. Daher kann diese Beratung das umfassende, verbindliche und abschließende Beratungsgespräch durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens keineswegs ersetzen. Bitte beachten Sie dies

Rückfrage vom Fragesteller 18. März 2008 | 20:38

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Antwort, folgendes habe ich außer Acht gelassen: Zu Lebzeiten haben sich meine Eltern gegenseitig zum Alleinerben eingesetzt. Nach dem Tod meiner Mutter vor vier Jahren hat meine Schwester Ihre Plichtteilansprüche geltend gemacht. Damals hatte Sie 12,5% bekommen. Meine Neffen und ich haben keine Ansprüche erhoben. Nach dem Tod meines Vaters vor zwei Monaten waren wir der Meinung, das ihr jetzt weitere 12,5% zustehen. Das wären dann 25%. Sind dann die Ansprüche meiner Neffen und mir genau so hoch wie in Ihrer Antwort dargestellt?
Mit freundlichen Grüßen

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