Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Man muss sich nicht selber belasten. Zur Sache müssen Sie eh nichts angeben, den Fahrer können Sie angeben, müssen aber auch das nicht, wenn Sie sich selber belasten würden. Hier sind Sie leider Zeuge und Beschuldigter in einer Person.
Grundsätzlich muss man den Bogen auch nicht ausfüllen, muss aber damit rechnen, dass das Ordnungsamt vorbeikommt. Die befragen dann Mitarbeiter und checken vor Ort das Foto mit allen Personen, die gerade anwesend sind. Um also zu verhindern, dass das Ordnungsamt bei Ihnen vorbeikommt und bei klarem Foto würde ich den Fahrer angeben. Ist das Foto unscharf oder die Person nicht erkennbar können Sie es auch darauf ankommen lassen.
Sollten Sie den Bescheid überprüfen lassen wollen, melden Sie sich gerne.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Zeugenanhörungsbogen Firmenwagen
19. Mai 2022 21:40 |
Preis:
47,00 €
|
Beantwortet von
Verkehrsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider bin ich mit dem Dienstwagen viel zu schnell geblitzt worden.
Da der Halter des Fahrzeugs eine GmbH ist, dessen Geschäftsführer ich bin, gehe ich davon aus, dass zeitnah ein Zeugenanhörungsbogen bei mir eintreffen wird.
Wie verhalte ich mich am besten? Als Geschäftsführer habe ich ja die Verpflichtung eine Auskunft zu geben, wer gefahren ist. Gilt das auch, wenn ich mich dadurch selbst belasten würde, Stichwort Zeugnisverweigerungsrecht?
Mit freundlichen Grüßen
FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
/5,0
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