Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Vertrag datiert auf den Tag, an dem der Vertrag beidseitig unterzeichnet wurde. Im Vertrag sind sodann die beidseitigen Verpflichtungen für die Zukunft geregelt (Sie: Zahlungsverpflichtung, DG: Leistungserbringung). Ohne den konkreten Vertrag und bisher erfolgten Schriftverkehr zu kennen, gehe ich ebenfalls vom 24.3. aus.
A b e r: sofern die Freischaltung der neuen Nummer zum 8.5. aufgrund eines Verschuldens der DG basiert, wurde die Leistung auch erst ab diesem Zeitpunkt erbracht, sodass Sie in entsprechend anteiliger Höhe zur Gesamtleistung auch nicht zur Zahlung verpflichtet wären.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag Frau Meixner, Danke für die schnelle Antwort. Wie gesagt, die Rufnummern wurden erst auf MEINE Nachfrage aktiviert, obwohl diese bereits im Antrag beantragt wurden.
Mir geht es aber um folgendes: in den ersten 12 Monaten gab es einen verminderten Preis. Als Beginn wurde hier vom Dienstleister der 24.03. (ab diesem Tag hatte der Voranbieter seinen Vertrag beendet) festgelegt. Eine Umstellung des Vertrages war bis zu einem Monat davor möglich. Ich bin der Meinung, dass der entscheidenden Termin erst der Tag ist, an dem auch alle beantragten Leistungen zur Verfügung standen - sprich der Tag, an dem die Rufnummer freigeschaltet wurden.
Freundliche Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
der Tag, an dem die Rufnummer freigeschaltet wurde, ist der Tag, an dem DG seine Leistung vollständig vertragsgemäß erbracht hat, nicht Beginn der Vertragslaufzeit, es sei denn, aus den Ihnen vorliegenden Unterlagen ergibt sich etwas anderes.
Mit freundlichen Grüßen