Sehr geehrter Fragesteller,
wenn der Kaufvertrag einen Ausschluss jeglicher Gewährleistung vorsah, so können Sie nur dann Gewährleistungsrechte geltend machen, wenn Mängel tatsächlich arglistig verschwiegen wurden, was dann auch im Streitfall zu beweisen wäre.
In diesem Fall könnten Sie den Kaufvertrag auch anfechten.
Allerdings wird es schwierig hier Arglist zu beweisen, denn nicht jedes Verschweigen stellt auch Arglist dar, insbesondere gelten die Vorschriften zum Verbrauchsgüterkauf zwischen privat nicht, so dass Sie beweisen müssten, dass die Mängel bereits zum Kaufzeitpunkt vorlagen.
1) Sie haben die Möglichkeit, das Auto zurückzugeben, wenn Sie den Kaufvertrag anfechten (Arglistbeweis)
oder eine Nacherfüllung 2-malig fehlschlägt (Sie müssen beweisen, dass der Mangel beim Kauf bereits vorhanden war und es darf kein Ausschluss der Gewährleistung im Kaufvertrag vorliegen).
2) Der Verkäufer trüge die Beweislast über die Höhe des Kaufpreises und müsste beweisen, dass 2000 € mehr vereinbart waren. (WhatsApp-Nachrichten können als Beweis zugelassen werden.
Allerdings könnte der Verkäufer ebenso sagen, er hätte noch gar kein Geld erhalten, dann müssten Sie beweisen, ob und in welcher Höhe Sie bereits in bar gezahlt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
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