Einzelunternehmen in GmbH umwandeln;

4. Januar 2022 03:45 |
Preis: 98,00 € |

Gesellschaftsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mein Name ist Mustafa Karakaya, bin Geschäftsführer von 2 Francheise Filiale als Gastronomie.
Erste, habe ich am 01.12.2020 übergenommen. Für diesen Filiale habe ich von Bank ungefähr 160T für Kauf 48T für Betriebsmittel Kredit aufgenommen. Die Kredit ist 2 Jahre Tilgunsfrei also hab immer noch nicht Tilgung angefangen.

Zweite, wir haben immer noch beim Bau und für diese Filiale, bekomme ich 90T Baukostenzuschuss von Center und werde ich noch 30T Betriebsmittel Kredit nehmen. Die Betriebsmittel vielleicht werde ich nicht von Bank rufen.


Dritte Filiale auch kommt bald wir sind im verhandeln. Falls ich für dritte Filiale auch Einzelhandeln aufmacht, bekomme ich 70T Baukostenzschuss von Center und dazu müsste ich noch vielleicht 80T Kredit nehmen sollen.

Falls GmbH werden insgesamt netto Schulden 308T Euro.



Für die oben genannte Erklärung möchte ich ihr die folgende Frage fragen;

A) wie kann ich Kapital Gesellschaft als GmbH gründen ?

B) wenn ich ein GmbH gegründet werden, könnte ich meinem Einzelhandeln Betrieb übernehmen? Falls ja kann ich die Schulden auch als Privatperson in GmbH umwandeln?

Ich wollte nur meinem alle Betrieb unter einem GmbH sammeln und meinem alle Schulden auch zur GmbH verkaufen.. ich kann die GmbH mit 100TEUR Kapital gegründen die Geld habe ich bereit von meinem Konto, kann mehr auch sein falls braucht, falls nicht soo viel braucht dann kann minimalisieren biss 25TEUR. was für Reihenfolge muss ich folgen damit ich die alle Risiko von meinem Privat rücken Weg machen und nach GmbH verkaufen ich freut mich sehr wenn ihr mich die Thema erklärt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Karakaya

4. Januar 2022 | 06:29

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,


aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Sie können Ihr Einzelunternehmen nach dem UmwG in eine GmbH umwandeln.

Dazu müssen Sie sich im Handelsregister als e.K. eintragen lassen.

In einem weiteren Schritt beschließen Sie dann die Ausgliederung auf eine GmbH (zur Neugründung oder Aufnahme).

Diese Vorgehensweise hat den Vorteil der sogenannten Gesamtrechtsnachfolge, das bedeutet, das alle Verträge mit übergehen und die Gläubiger und Schuldner, Lieferanten, Vermieter kein Widerspruchsrecht haben.

zu Ihren Fragen im Einzelnen,

zu A.)
Sie können eine GmbH durch Bargründung oder Sachgründung gründen. Ich empfehle Ihnen die Bargründung, da Sie bei einer Sachgründung, die Wirtschaftsgüter bewerten lassen müssen.

zu B.)
Wenn Sie die GmbH gegründet haben, können Sie Ihr Einzelunternehmen, wie vorstehend beschrieben, in die GmbH umwandeln oder auf eine bestehende GmbH ausgliedern. In diesem Fall, gehen die Schulden auf die GmbH über, jedenfalls soweit es sich um betriebsbedingte Schulden handelt.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen oder mich per E-Mail anschreiben.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt


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