Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Sie können Ihr Einzelunternehmen nach dem UmwG in eine GmbH umwandeln.
Dazu müssen Sie sich im Handelsregister als e.K. eintragen lassen.
In einem weiteren Schritt beschließen Sie dann die Ausgliederung auf eine GmbH (zur Neugründung oder Aufnahme).
Diese Vorgehensweise hat den Vorteil der sogenannten Gesamtrechtsnachfolge, das bedeutet, das alle Verträge mit übergehen und die Gläubiger und Schuldner, Lieferanten, Vermieter kein Widerspruchsrecht haben.
zu Ihren Fragen im Einzelnen,
zu A.)
Sie können eine GmbH durch Bargründung oder Sachgründung gründen. Ich empfehle Ihnen die Bargründung, da Sie bei einer Sachgründung, die Wirtschaftsgüter bewerten lassen müssen.
zu B.)
Wenn Sie die GmbH gegründet haben, können Sie Ihr Einzelunternehmen, wie vorstehend beschrieben, in die GmbH umwandeln oder auf eine bestehende GmbH ausgliedern. In diesem Fall, gehen die Schulden auf die GmbH über, jedenfalls soweit es sich um betriebsbedingte Schulden handelt.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen oder mich per E-Mail anschreiben.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
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