Muss ich Kindesmutter meine neue Adresse mitteilen?

18. Dezember 2021 13:31 |
Preis: 40,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Ich lebe von der Kindesmutter getrennt und mein achtjähriges Kind lebt bei ihr. ich zahle jeden Monat Unterhalt. Es gab einige unschöne Vorkommnisse in der Vergangenheit was zum Schulverweis und die Unterbringung in eine Klinik nach sich zog. Mein Verhältnis zu meinem Freundeskreis war durch das Verhalten meines Sohnes gestört, sodass mein Bekannten und Freundeskreis den Kontakt zu meinem Sohn ablehnt, ebenso deren Kinder. Auch ich habe aufgrund seines Verhaltens eine eher schwierige Beziehung zu ihm. Nun möchte ich gern umziehen. Da das Verhältnis zur Mutter auch eher schwierig ist und der Kontakt nicht unbedingt erwünscht, möchte ich ihr die neue Adresse nicht mitteilen. Sie hat das alleinige Sorgerecht. Natürlich würde ich weiterhin Unterhalt zahlen, aber mehr auch nicht. Bin ich verpflichtet der Mutter die neue Adresse mitzuteilen?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn sich ein achtjähriges Kind nicht richtig benehmen kann, dann ist dies nicht das Versagen des Kindes, sondern das der Erziehungsberechtigten.
Neben dem Regelunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle kann es bei Kindern zu Mehrbedarf oder Sonderbedarf kommen, der nach dem Verhältnis der einsetzbaren Einkommen zwischen beiden Elternteilen aufzuteilen ist. Hier braucht die Mutter Ihre Adresse, um die Rechnungen zustellen zu können.

Zudem kann das Kind vertreten durch die Mutter alle 2 Jahre Auskunft über Ihr Einkommen und Vermögen verlangen. (§ 1605 Absatz 2 BGB) Auch dafür ist die Kenntnis Ihrer Adresse erforderlich.

Somit gehört die Bekanntgabe der Adresse zu den Auskünften, die Sie nach § 1605 BGB geben müssen.

Wenn Sie die Auskunft nicht geben, kann die Mutter die Adresse über das Einwohnermeldeamt ermitteln und Ihnen die dabei entstehenden Gebühren in Rechnung stellen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 18. Dezember 2021 | 15:09

Wenn es um die Berechnung des Unterhaltes geht, kümmert sich das Jobcenter darum. Die sollen natürlich die Adresse bekommen zwecks Berechnung des Unterhaltes , dafür muss doch aber die Mutter nicht die Adresse kennen, daher die Frage. Bis jetzt kommuniziere ich nur per Post mit der Agentur wenn es um den Unterhalt geht.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. Dezember 2021 | 21:24

Sehr geehrter Fragesteller,

die Tatsache, dass die Mutter Geld vom Jobcenter bekommt, hätten Sie in der Sachverhaltsschilderung erwähnen müssen. Dann brauchen Sie der Mutter die Adresse derzeit nicht geben.

Es besteht jedoch die Gefahr, dass die Mutter irgendwann arbeiten geht und kein Geld mehr vom Jobcenter bekommt. Dann könnte die Mutter Ihre Adresse übers Einwohnermeldeamt ermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

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