Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage möchte ich anhand der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworten. Dabei lege ich mangels anderweitiger Hinweise die Annahme zugrunde, dass Ihr Widerruf wirksam erfolgt ist, insbesondere ein entsprechender Widerrufsgrund (z.B. Fernabsatzvertrag) vorlag:
Ein Widerruf wirkt rückwirkend, Forderungen entstehen in dem Fall nicht und können daher auch nicht geltend gemacht werden. Dies gilt auch für die Inkassokosten, die nur im Falle einer berechtigten Hauptforderung als Schadensersatz geltend gemacht werden können. Würde der Verein in einem solchen Fall eine Klage auf Zahlung einreichen, würde das Gericht diese abweisen und dem Verein die Kosten des Rechtsstreits auferlegen.
Es würde in Ihrem Fall sicherlich Sinn machen, einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin mit der Sichtung der Unterlagen und Prüfung der Angelegenheit zu beauftragen, insbesondere um sicherzustellen, dass hier tatsächlich ein wirksamer Widerruf vorlag.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gerne nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Melanie K. Fritz
Mitgliedschaft in einem Verein
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Mitglied in einem Verein geworden und habe die Mitgliedschaft in diesem Verein innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Der Verein akzeptiert nach fast einem Jahr diesen Widerruf nicht. Er sendet mir jetzt - von einem Inkassountrnehmen, das Vereinsmitglied ist - eine entsprechende Rechnung zzgl. der entsprechenden Kosten.
Obwohl ich dem Verein damals eine Spende anstelle des Mitgliedsbeitrages als Ausgleich angeboten habe, ist der Verein in keiner Weise darauf eingegangen. Vom Vereins wurde mir auch keine 1. oder 2. Mahnung bzgl. meines Mitgliedsbeitrages übersendet. Und das Inkassounternehmen - wie gesagt selbst Mitglied des Vereins - sendet mir den Schriftverkehr - vorab - als Email, nur erreicht mich per Post kein Schreiben des Inkassounternehmens. Die erste Email des Inkassounternehmens habe ich in meinem Spamordner gefunden.
Auch dem Inkassounternehmen habe ich einen Vergleich angeboten - ohne Resonanz.
Und obwohl es in der Satzung des Vereins steht, wurde mir kein Schlichtungsangebot unterbreitet.
Meine Frage ist: Macht es Sinn sich wegen dieser Forderungen vor Gericht zu treffen, also habe ich eine Chance gegen das Vorgehen dieses Vereins?
Vielen DANK, daß Sie sich Zeit für mein Anliegen nehmen.
HERZliche Grüße …
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