Sehr geehrte Fragestellungen,
Lassen Sie mich Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Wichtig zum Verständnis ist zunächst, dass für die Grundstücksgrenze nicht baulicher Anlagen wie Zäune, Mauern oder dergleichen relevant sind, sondern ausschließlich die vom Katasteramt festgelegten und in der Flurkarte (auch Liegenschaftskarte genannt) verzeichneten Grundstücksgrenzen. Diese lassen sich normalerweise durch die vom amtlich bestellten Vermessungsingenieur gesetzten Grenzsteine auch in natura nachvollziehen.
Sie sollten also zunächst einmal auf Ihrem Grundstück schauen, wo denn die Grenzsteine sind. Wenn Sie die gefunden haben ist auch die Frage nach der wirklichen, rechtlich relevanten Grundstücksgrenze beantwortet. In Ihrem Fall gehe ich zunächst einmal fest danach aus, dass die amtliche Flurkarte stimmt und der Grenzverlauf identisch mit dem Verlauf des Zaunes ist.
In dem Fall haben Sie dann auch kein Problem und müssen den fraglichen Streifen natürlich auch nicht kaufen, schlicht weil er Ihnen ja schon gehört. die Frage nach irgendwelchen Pachtzahlungen oder dergleichen sollte sich dann nicht stellen. Ob Sie das außerhalb des Zaunes gelegene Flurstück kaufen wollen und wenn ja zu welchem Preis ist dann allein die freie Entscheidung der Vertragsparteien.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Lars Winkler
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Rechtsanwalt Lars Winkler
Danke für die sehr schnelle Antwort. Leider sind keinerlei Grenzstein oder dergleichen zu finden. Wir haben das Grundstück von einer alten Dame gekauft, die selber 50 Jahre hier gelebt hat. Der Katasterauszug, auf dem unser Kauf beruht, ist von 1978 und notariell beglaubigt, also mit Siegel. Aber eben nur eine Karte mit Grundstücksgrenzen und Flurstücknamen. Aus dieser Karte geht hervor, dass der Zaun die Grenze ist. Mehr man nun aber diese Karte im gleichen Maßstab über Google Maps auf unser Grundstück, dann verläuft die Grenze tatsächlich in unserem Grundstück.
Wer hat nun recht? Ist er in der Beweispflicht und muss neu vermessen lassen?
Dürfen wir weiter diesen Teil des Grundstückes betreten? Was essenziell wäre, da man sonst nicht zur Haustür kommt.
Gilt hier eventuell eine Art Gewohnheits-oder Duldungsrecht?
Vielen Dank
Sehr geehrte Fragestellerin,
In dem Fall würde ich auf jeden Fall zuerst Rücksprache mit dem Katasteramt halten. Dort wird man sagen können warum hier keine Grenzsteine zu finden sind und wie das Amt die Frage der Grenze sieht. Wenn die Flurkarte eine Grenze zeigt, die identisch mit dem Zaun verläuft, dann haben Sie gute Chancen, dass mittels einer Neuvermessung und dem Setzen von Grenzsteinen diese Grenze auch bestätigt wird.
Notfalls (d.h. wenn sich der richtige Grenzverlauf durch das Katasteramt nicht feststellen lässt) besteht die Möglichkeit, gemäß § 920 BGB auf Feststellung des Grenzverlaufs, so wie er in Ihrer Flurkarte verzeichnet ist, zu klagen. Maßgeblich ist dann gemäß § 29 BGB in erster Linie der Besitzstand, das bedeutet die bisherige Nutzung der beiden Grundstücke, so wie es bis dato üblich war. Auch da hätten Sie durch den nach wie vor vorhandenen Zaun meiner Ansicht nach gute Chancen.
Aber wie gesagt, primär zuständig für die Feststellung und Markierung des korrekten Grenzverlaufs durch Grenzsteine ist das Katasteramt. Dahin sollte man sich zunächst wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Lars Winkler
Rechtsanwalt