Darf man sich scheiden lassen wenn ein Partner sich im Ausland befindet, z.B. durch anwaltliche Vertrettung mit Mandat?
Es gibt keinerlei Streitigkeiten zwischen den Partnern. Trennungsjahr ist bereits längst vergangen und ein Partner kann leider nicht nach Deutschland kommen. Termin zur ehescheidung wurde bereits 3 Mal verschoben.
Eine weitere Frage:
Wenn ein Partner im Laufe des Trennungsjahres eine Immobilie im Ausland kauft - gehört es denn noch beiden Partnern?
eine Scheidung ist auch möglich, wenn sich ein Ehepartner im Ausland befindet und er nicht zur Verhandlung kommen kann. Nach § 128 FamFG soll das Gericht das persönliche Erscheinen anordnen, muss das aber nicht zwingend.In diesem Fall kann auch eine Anhörung des abwesenden Partners vor einem Richter vor Ort erfolgen, § 128 Abs. 3 FamFG.
Die während der Trennungszeit von einem Ehepartner allein gekaufte Immobilie gehört auch ihm allein.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller9. September 2021 | 20:47
Guten Abend! Vielen Dank für Ihre Antwort. Eine kurze Frage hätte ich zu diesem Fall noch..
In diesem Fall kann auch eine Anhörung des abwesenden Partners vor einem Richter vor Ort erfolgen, § 128 Abs. 3 FamFG.
Ist das auch zwingend erforderlich, wenn der Partner, der nicht erscheinen kann sich außerhalb von EU befindet? Oder kann das Verfahren komplett ohne ihn erfolgen, z.B. mit anwaltlicher Vertrutung und Mandat?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt9. September 2021 | 21:07
Es ist nicht zwingend erforderlich, aber der Richter muss sich natürlich irgendwie davon überzeugen, dass auch der im Ausland lebende Gatte geschieden werden möchte.