wann wird gelöscht

| 4. September 2021 22:10 |
Preis: 60,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,
Ich bin am 2005 verurteilt wegen Mittelbare falsche Bekundung, urteil 10 Monaten freiheitstrafe auf Bewehrung . Bewehrung zeit 5 Jahr. nach dem urteil ich habe nicht etwas gemacht ganz sauber. jetzt ich habe bei Behörde eine Antrag gestellt Aufenthalt Niederlassung. ich habe feste Job ich habe 3 Kinder hier geboren und ich leben getrennt.
bei Befragung hab ich geantwortet ich bin nicht vorbestraft. Nach dem par Woche hab ich Termin bei Behörde muss ich Foto abgeben, dann sie haben mir gesagt sie haben nicht Wahrheit gesagt. Wegen vorbestrafte, wie ist möglich nach 16 Jahre nicht gelöscht und wie bekommt Behörde Auskunft.

Mit freundliche Grüßen

4. September 2021 | 23:19

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beanwtorte:

Nach Ihrer Schilderung gehe ich auch davon aus, dass die Verurteilung längst aus dem Bundeszentralregister getilgt sein müsste, da die Tilgungsfrist bei einer Bewährungsstrafe zwischen 3 und 12 Monaten 10 Jahre beträgt, § 46 Abs. 1 Nr. 2 b) BZRG.

Ist die Tat zu tilgen, darf Ihnen die Tat und die Verurteilung im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten und nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden, § 51 Abs.1 BZRG.

Zudem dürfen Sie sich mit Ablauf der Tilgungsfrist auch als unbestraft bezeichnen, § 53 Ab.1 BZRG. Sie haben also nicht gelogen.

Es ist nach Ihrer Schilderung unwahrscheinlich, dass die Behörde die Daten aus dem Bundeszentralregister hat. Das bedeutet aber nicht, dass es nicht noch Akten bei Behörden und z.B. Polizei und Staatsanwaltschaft gibt, in denen Ihre Verurteilung enthalten ist. Die Verurteilung darf Ihnen aber nach Tilgungsreife nicht mehr vorgehalten werden und darf bei der Entscheidung über Ihren Antrag keine Rolle spielen.

Ich würde empfehlen, Akteneinsicht zu beantragen, um nachvollziehen zu können, woher die Behörde die Daten Ihrer Verurteilung hat.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers

Bewertung des Fragestellers 8. September 2021 | 12:28

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