Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es ist nicht zulässig, dass Ihr Arbeitgeber einseitig Arbeitszeitkonten mit Minusstunden belastet. Anders ist dies jedoch bei besonderen tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Regelungen, die die Nutzung von Arbeitszeitkonten zur Überbrückung von Auftragsschwankungen vorsehen.
Prüfen Sie selber oder lassen Sie hier Ihren Arbeitsvertrag prüfen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Minusstunden durch Corona
18. Juli 2021 20:51 |
Preis:
30,00 €
|
Beantwortet von
Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Ich Arbeite in einem Produktionsbetrieb. Seit Beginn der Pandemie wurde auf Früh und Spätdienst umgestellt um mehr Abstände zu gewährleisten. Allerdings arbeiten wir seitdem nur noch 6 anstatt 8 Stunden. Ich habe hierdurch bereits 80 Minusstunden angehäuft und soll nun Samstags arbeiten um diese Stunden loszuwerden. Ist dieses anhäufen von Minusstunden rechtens? Es wäre genügend Arbeit vorhanden und die Mitarbeiter sind bereit normal ihre 40 Stundenwoche zu erfüllen, in der üblichen 5 Tage-Woche
Einsatz editiert am 18.07.2021 22:36:18
FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
/5,0
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