Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst einmal haben Sie vollkommen recht, dass es zweckmäßiger ist, den Schaden über die Gebäudeversicherung erstattet zu bekommen, da diese den Neuwert erstattet. Die Haftpflichtversicherung ersetzt hingegen nur den Schaden für den der Schädiger zu haften hat, nämlich den Zeitwert. Dies erklärt auch die Anfrage hinsichtlich der letzten Renovierung.
Wenn Sie den Schaden über die Wohngebäudeversicherung abwickelt, haben Sie aus Sicht der Haftpflichtversicherung keinen Schaden mehr erlitten. Bestehende Ersatzansprüche gehen auch nach § 86 VVG auf den Gebäudeversicherer über.
Sie müssen sich also entscheiden, über welchen Versicherer Sie den Schaden abwickeln wollen. Eine fiktive Abrechnung über den Gebäudeversicherer sollte auch möglich sein. Die Mehrwertsteuer wird allerdings nur ersetzt, sofern Sie tatsächlich angefallen ist. Sie sollten also die Quittungen für Tapeten und Farbe aufbewahren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Doering
Antwort
vonRechtsanwalt Axel Doering
Am Kolk 1
46499 Hamminkeln
Tel: 02857 959073
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Axel-Doering-__l108501.html
E-Mail:
Rechtsanwalt Axel Doering