Mietkündigungsfrage

20. Februar 2021 11:38 |
Preis: 25,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag, ich wohne in einem Haus das kurz vor der Zwangsversteigerung ist. Jetzt hat mir mein jetziger Vermieter angeboten um mich zu schützen noch einen Mietvertrag auf zeit für 4 Jahre fest zu machen der von beiden Seiten nicht gekündigt werden kann - so das mich der neue Besitzer nicht sofort kündigen kann - geht dieses ?

20. Februar 2021 | 12:48

Antwort

von


(951)
Wambeler Str. 33
44145 Dortmund
Tel: 0231 / 13 7534 22
Web: https://ra-fork.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:



Frage 1:
"Jetzt hat mir mein jetziger Vermieter angeboten um mich zu schützen noch einen Mietvertrag auf zeit für 4 Jahre fest zu machen der von beiden Seiten nicht gekündigt werden kann - so das mich der neue Besitzer nicht sofort kündigen kann - geht dieses ?"

Das geht schon, aber es wird letztlich keinen Erfolg haben, weil der Ersteher zwar nach § 566 BGB in den Mietvertrag eintreten muss, diesen aber bei Erwerb in der Zwangsversteigerung mit dem Sonderkündigungsrecht des § 57 a ZVG kündigen kann.


Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund

Raphael Fork
-Rechtsanwalt -


Rechtsanwalt Raphael Fork

ANTWORT VON

(951)

Wambeler Str. 33
44145 Dortmund
Tel: 0231 / 13 7534 22
Web: https://ra-fork.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Sozialrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER