Mieten Dachgeschoss und nutzen ersten Stock selbst.Benötigen wir eine Genehmigung

31. Januar 2021 17:43 |
Preis: 25,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


21:04

können wir ein neubau reihenmittelhaus als zwei wohnheiten nutzen? Ich möchte dachgeschoss vermieten . Brauchen wir Genehmigung ? EG und OG wollen wir für den Eigenbedarf behalten.

31. Januar 2021 | 18:09

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


Sie brauchen als Eigentümer die Genehmigung zur geänderten Nutzung als (Teil)Mietwohnung.

Jede Nutzungsänderung bedarf also der Genehmigung des Bauamtes, wobei Sie dann ggfs. auch mit weiteren Auflagen zum Brandschutz etc. rechnen müssen.


Als Mieter brauchen Sie zudem die Erlaubnis Ihres Vermieters.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Rückfrage vom Fragesteller 31. Januar 2021 | 21:00

Wer sollte einen Antrag stellen, brauche ich einen Anwalt oder Bauträger? Dieses Haus ist noch nicht im Fertig gebaut nur projektiert.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 31. Januar 2021 | 21:04

Sehr geehrter Ratsuchender,


Sie brauchen für die Antragstellung keinen Anwalt.

Sofern Sie offenbar noch nicht Eigentümer sind, muss das der Bauträger machen; Sie können es erst mit Eigentumserlangung.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg

ANTWORT VON

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