Rücktritt KFZ-Kaufvertrag wegen Ankündigung einer verspäteten Lieferung

| 27. Dezember 2020 12:11 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Lieber Anwalt,

wir haben als GmbH bei einem BMW-/Mini-Vertragshändler einen Neuwagen für eine Mitarbeiterin bestellt (Mini Cooper S Cabrio), dessen Kaufvertrags-Liefervereinbarung "Unverbindlicher Liefertermin 18.01.2021" lautete.

Nun bekamen wir auf unsere Nachfrage, ob die Zulassung denn bereits am 08.01. erfolgen könne, die Information, dass sich die Lieferung "mindestens bis Ende März" verschieben würde aufgrund einer neuen Euro-6-Abgasregelung.

Unsere konkrete Frage: Können wir aufgrund der absehbar um ca. 10 Wochen späteren Lieferung (18.01. => jetzt frühestens Ende März) vom Vertrag zurücktreten und falls ja, mit welchem "rechtssicheren Text"?

DANKE vorab für Ihre Nachricht und freundliche Grüße,
Bernd Habrich

27. Dezember 2020 | 13:24

Antwort

von


(1109)
Throner Str. 3
60385 Frankfurt am Main
Tel: 069-4691701
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Thomas-Mack-__l105497.html
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:


Nach ihrer Darstellung handelt es sich um einen unverbindlichen Liefertermin.

Um ein Rücktrittsrecht zu haben, müssen Sie den Lieferanten zunächst in Verzug setzten.

Dies geht erst, wenn der vorgenannte unverbindliche Liefertermin abgelaufen ist, falls ansonsten keine weiteren Bedingungen im Vertrag enthalten sind.


Sie sollten daher zunächst ihren Vertrag und ggf. die vereinbarten AGB des Vertragshändlers überprüfen.
Möglicherweise ist darin geregelt wie lange der o.g. unverbindliche Liefertermin überschritten werden darf.

Nach Ablauf dieser Frist bzw. nach Verstreichen des unverbindlichen Liefertermins können Sie dem Vertragshändler – möglichst nachweisbar schriftlich per Einwurf/Einschreiben – eine Mitteilung senden, daß Sie ihm eine Frist von 3 Wochen für die Lieferung setzen und anschließend bei nicht erfolgter Lieferung von dem Vertrag zurücktreten.

Wenn die Lieferung bis zum Fristablauf nicht erfolgt können Sie – ebenfalls nachweisbar schriftlich – vom Vertrag zurücktreten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 29. Dezember 2020 | 19:35

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Thomas Mack »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 29. Dezember 2020
4,4/5,0

ANTWORT VON

(1109)

Throner Str. 3
60385 Frankfurt am Main
Tel: 069-4691701
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Thomas-Mack-__l105497.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Vertragsrecht, Kaufrecht, Wirtschaftsrecht, Urheberrecht, Internationales Recht, Internet und Computerrecht, Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Baurecht