Außerordentliche Kündigung

24. November 2020 17:34 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Hallo ich habe im April 2020 den DSL Vertrag außerordentlich gekündigt , da hier entweder gar kein DSL oder nur zu langsam angekommen ist. Wurde von Vodafone nicht akzeptiert. . Ich erhielt mehrfach Drohanrufe von Vodafone. Jetzt kriege ich dauernd Post von einem Inkassounternehmen Paigo.com. Ich habe mehrfach den Sachverhalt geschildert. Stößt aber auf taube Ohren. Ich nutze den Anschluß seit April nicht mehr. Der Router wurde auch zurückgeschickt. Wie soll ich weiter vorgehen? Eine Anzeige bei der Polizei machen?

24. November 2020 | 19:08

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt beantworten.

Eine Anzeige bei der Polizei bringt nichts beziehungsweise Sie nicht weiter.
Jeder darf vermeintliche Forderungen geltend machen (, solange sie nicht gänzlich "an den Haaren herbeigezogen" sind).

Paigo ist lediglich der Geldeintreiber / das Inkassounternehmen.

Unabhängig von der Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung und damit der Beendigung des Vertrages, gibt es zwei Möglichkeiten, wenn Sie nicht zahlen wollen:

1.
Die Mahnungen ertragen.
Wenn Vodafone nicht vor Gericht zieht, verjährt die angebliche Forderung in drei Jahren mit dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden ist. Beträge aus 2020 verjähren mit Ablauf des 31.12.2023.

Sie müssen solange nicht reagieren, wie Sie keinen gelben Umschlag (entweder mit einem gerichtlichen Mahnbescheid oder einer Klage) erhalten.

2.
Sie können Vodafone verklagen und feststellen lassen, dass die geltend gemachte Forderung nicht besteht (negative Feststellungsklage). Gewinnen Sie hat Vodafone alle Kosten des Verfahrens zu tragen.

Sie können zwar auch anwaltlich außergerichtlich gegen die Forderung vorgehen. Diese Kosten tragen Sie aber selbst, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben.


Nun zur außerordentlichen Kündigung, deren Wirksamkeit nicht beurteilt werden kann ohne alle Unterlagen und Fakten zu kennen.

Daher grundsätzlich:

Eine Kündigung während der Vertragslaufzeit ist bei Laufzeitverträgen (wie typischerweise bei DSL-Verträgen) nur fristlos außerordentlich möglich, wenn ein wichtigter Grund vorliegt (§ 626 Abs. 1 BGB ).

Die Fortführung des Vertrages muss
"unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile [...] bis zu der vereinbarten Beendigung" unzumutbar sein.

Dass kein DSL anlag, wäre ein solcher Grund.
Zu langsames DSL kann ein solcher Grund sein (AG Fürth/Bayern, Urt. v. 07.05.2009 - 340 C 3088/08 ). Das hängt von der Art der Vereinbarung, der vereinbarten und der tatsächlich vorhandenen Geschwindigkeit ab.

Kein oder zu langsames DSL müssten Sie erfoderlichenfalls beweisen.

Auch müssten Sie die mangelhafte Leitung angezeigt haben und die Kündigung muss nachweisbar Vodafone zugegangen sein.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen konnte.

Nutzen Sie erforderlichenfalls die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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