Beschädigtes Paket DHL

29. Oktober 2020 08:49 |
Preis: 25,00 € |

Transportrecht, Speditionsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Guten Tag,

ich bin Schmuckdesignerin und Geschäftskunde bei DHL.
Jetzt ist eine hochwertige Sendung nicht beim Kunden angekommen, da sie beim Transport beschädigt wurde. Meine Schadensersatzforderung wurde abgelehnt, da das Paket angeblich nicht ordnungsgemäß verpackt war. Es handelt sich um Echtschmuck-Ohrringe, die in einem wattierten Schmuckkästchen und diese wiederum in ein gepolsterten Umschlag versichert versendet wurden.
Da es sich um einen Wert über 379.- handelt würde ich gerne wissen, welche Möglichkeiten ich habe. Vielen Dank, Mit freundlichen Grüßen Katrin Fillinger

Sehr geehrte Fragestellerin,

ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Sie müssten am besten beweisen, dass das Paket so wie Sie es versendet haben, ordentlich verpackt war. Dies geht durch Zeugen oder Fotos.
Sie sollten im weiteren nur noch schriftlich mit DHL verkehren.

Wo ist denn das Paket jetzt ?

Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 29. Oktober 2020 | 11:07

Liebe Frau Draudt,

ich kann ja nachträglich schlecht Fotos von dem Paket vorlegen, da ich es nicht fotografiert habe.
DHL schrieb mir folgendes:

Es tut uns sehr leid, dass Ihre Sendung beim Transport beschädigt wurde. Leider können wir Ihnen den entstandenen Schaden nicht ersetzen, da die Sendung nicht vollständig verschlossen war und so der Inhalt nicht ausreichend geschützt wurde.

Der Inhalt der Sendung wurde nicht gefunden und da uns nur noch eine leere Verpackung vorlag und die nicht transportiert werden konnte, wurde diese vernichtet.

Ich kommuniziere ohnehin nur per Mail mit DHL. Was ist Ihre Empfehlung zur weitern Vorgehensweise?
Herzlichen Dank, Katrin Fillinger

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. Oktober 2020 | 12:15

Sehr geehrte Fragestellerin,

DHL will natürlich nicht zahlen, daher deren Mails.
Sie sind dennoch beweisbelastet. Wenn Sie keine Fotos haben, so brauchen Sie einen Zeugen.

Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin

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