ich bin gewerblicher Händler.
Ein Kunde ersteigert in einer Ebay Auktion einen Artikel, der normalerweise 1000€ kostet für 200€.
Wir versenden den Artikel, der Kunde erhält den Artikel.
Aus verschiedenen Gründen erklärt er dann den Widerruf, indem er einerseits die Rückabwicklung über Ebay beauftrag und andererseits per Mail den Widerruf erklärt.
Den Widerruf haben wir dann sofort angenommen (damit wir den zu günstig verkauften Artikel wieder bekommen). Wir teilen den Kunden direkt mit, dass er uns einen Abholtag nennen soll, damit wir die Spedition für das Sperrgut beauftragen können (Postversand nicht möglich).
2 Tage später, teilt der Käufer dann mit, dass er die Ware doch behalten will.
Wir teilen dem Käufer mit, dass aus unserer Sicht der Kaufvertrag widerrufen ist und der KV nun rückabgewickelt werden muss.
Seitdem keine Reaktion mehr vom Käufer, sprich Ware liegt beim Käufer, Geld bei uns.
Welche Möglichkeit haben wir nun an unseren Artikel wieder zu kommen bzw. haben wir Anspruch auf Schadensersatz bzw. Erstattung der Differenz zum ursprünglichen Warenwert von 1000€?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ein Widerruf ist eine empfangsbedürftige einseitige Willenserklärung, die mit Zugang beim Empfänger wirksam wird. Mit Zugang war der Kaufvertrag also hinfällig und musste rückabgewickelt werden. Sie mussten den Kaufpreis zurückerstatten und der Käufer den Kaufgegenstand herausgeben, jeweils innerhalb von 14 Tagen.
Der Widerruf hat den Kaufvertrag endgültig aufgelöst, ein Widerruf des Widerrufs ist nicht möglich. Sie haben daher nach Ablauf der 14-Tage-Frist einen einklagbaren Anspruch auf Herausgabe des Kaufgegenstandes gegen Rückzahlung des Kaufpreises. Ich rate daher an, den Käufer nachweisbar schriftlich zur Rücksendung gegen Rückzahlung des Kaufpreises aufzufordern und bei fruchtlosem Ablauf der Rücksendefrist einen Anwalt vor Ort einzuschalten, der Ihren Herausgabeanspruch notfalls mit gerichtlicher Hilfe durchsetzt oder alternative Schadensersatzansprüche prüft. Wenn der Käufer sich mit der Rücksendung in Verzug befindet, muss er diese Rechtsverfolgungskosten ebenfalls tragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.