Unterhaltsvorschuss rechtmäßig

| 3. September 2020 10:31 |
Preis: 25,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Meine Tochter wird vom JA aufgefordert, Angaben zu Ihrem Einkommen zu machen. Ihr Ex habe Unterhaltsvorschuss für das Kind beantragt. Es besteht gemeinsames Sorgerecht, das Kind lebt beim Ex. Bisher hat er noch keinen Unterhalt von ihr gefordert. Ist das Vorgehen des JA berechtigt?

3. September 2020 | 10:56

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,


sofern der Kindesvater für das bei ihm lebende Kind Unterhaltsvorschuss beantragt hat, ist das Vorgehen des Jugendamtes berechtigt - das ergibt sich auch § 6 UhVorschG.

Eine vorherige Aufforderung durch den Kindesvater ist nicht erforderlich.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Bewertung des Fragestellers 3. September 2020 | 11:33

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Schnelle und zufriedenstellende Antwort trotz Minimalgebühr. Danke. Gern wieder

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Thomas Bohle »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 3. September 2020
5/5,0

Schnelle und zufriedenstellende Antwort trotz Minimalgebühr. Danke. Gern wieder


ANTWORT VON

(2929)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet- und Pachtrecht