JavaScript scheint in Ihrem Browser deaktiviert zu sein. Bitte aktivieren Sie JavaScript, um alle Vorteile unserer Webseite nutzen zu können. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, würden wir uns freuen, wenn Sie uns Ihre Erfahrungen ohne JavaScript an
info@123recht.de mitteilen.
Schon ab 30€ in 1 Stunde Hilfe vom Anwalt.
Und den Preis bestimmst Du selbst.
Immobilenübertragung auf Kinder und auf GBR
19. Juli 2020 16:26
|
Preis:
60,00 €
|
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe drei Kinder und möchte diesen zwei Immobilien zu jeweils 30% übertragen, die verbleibenden 10% behält meine Ehefrau. Zur Verwaltung dieser Immobilen habe ich eine GbR vorgesehen. Nun habe ich zwei Fragen:
1. Wenn ich die Immobilen notariell an meine Kinder übertragen habe und wir dann die GbR gründen, fällt dann eine Grunderwerbssteuer an? (Gesellschafter sind zu gleichen prozentuellen Teilen meine Frau und Kinder, sprich Frau:10%; Kinder jeweils 30%)
Hierzu habe ich als Laie einen Blick ins GrEStG geworfen und bin mir nicht sicher ob GrEStG §5 Abs.1 auf diesen Vorgang Anwendung feindetet (Stichwort Gesamthand).
2. Eine GbR kann man theoretisch auch formlos gründen, ist eine Eintragung durch einen Notar ins Grundbuch sinnvoll bzw. notwendig?
Mit freundlichen Grüßen
M.M.
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen
Zum Festpreis auswählen
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
1.
§ 5 Abs. 1 GrEStG greift dann, wenn die Mitglieder der GbR den gleichen Anteil an den Immobilien halten wie an der GbR.
Der Abs. 1 findet hier aber keine Anwendung, da sich Ihr Vortrag so anhöhrt, als ob Sie der gegenwärtig alleinige Eigentümer der Immobilien wären.
Allerdings wäre hier immer noch der § 3 Nr. 4 und Nr. 6 GrEStG relevant, da hier Ehefrau und Kinder Eigentum erwerben.
2.
Die Gründung der GbR kann formlos erfolgen, dazu brauchen Sie keinen Notar. Sinnvoll ist aber eine Verschriftlichung des Gesellschaftsvertrages.
Denn Notar brauchen Sie wieder, wenn das Grundbuch geändert wird oder eine Schenkung vorgenommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
ANTWORT VON
Rechtsanwalt Alex Park
(1460)
Hahnstr. 37a
60528 Frankfurt am Main
Tel: 017663831347
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Alex-Park-__l108192.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Erbrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Baurecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Internet und Computerrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
Aktuelle Bewertungen
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER
Ähnliche Themen
100 €
57 €
40 €
50 €
37 €
25 €
Aktuelle Auszeichnungen
DtGV.de
25.06.2025
"Frag-einen-Anwalt.de: Top Preisfairness"
diind.de
04.12.2024
"QNC GmbH ist KI-Innovator 2025"
datev-magazin.de
28.11.2024
"Erste KI-Schnittstelle im Anwaltsbereich"
Focus Money 30/24
15.8.2024
"Topnote für Frag-einen-Anwalt.de"
test.de
17.6.2024
"Frag-einen-Anwalt.de: Nutzerfreundlich und informativ"
DUP und diind
30.1.2024
"QNC mit Fairness First Award ausgezeichnet"
DtGV
11.12.2023
"Deutscher Kunden-Award 2023/24"
Focus Money
20.10.2023
"Top Kundenhotline"
Bild
18.7.2023
"Hoher Kundennutzen"
WiWo
22.05.2023
"Sehr hohe Empfehlung"
Bild
02.02.2023
"Hohe Empfehlung"
Focus
Nr.22/2022
"Höchste Kompetenz"
Bild
August 2022
"Deutschlands Beratungskönige"
DtGV
Dez 2022
Deutscher Kunden-Award 2022/23
CHIP
22/09
"Hohe Kundenorientierung"
ntv
Mai 2022
Deutschlands Beste Online-Portale 2022