Immobilenübertragung auf Kinder und auf GBR

19. Juli 2020 16:26 |
Preis: 60,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe drei Kinder und möchte diesen zwei Immobilien zu jeweils 30% übertragen, die verbleibenden 10% behält meine Ehefrau. Zur Verwaltung dieser Immobilen habe ich eine GbR vorgesehen. Nun habe ich zwei Fragen:
1. Wenn ich die Immobilen notariell an meine Kinder übertragen habe und wir dann die GbR gründen, fällt dann eine Grunderwerbssteuer an? (Gesellschafter sind zu gleichen prozentuellen Teilen meine Frau und Kinder, sprich Frau:10%; Kinder jeweils 30%)
Hierzu habe ich als Laie einen Blick ins GrEStG geworfen und bin mir nicht sicher ob GrEStG §5 Abs.1 auf diesen Vorgang Anwendung feindetet (Stichwort Gesamthand).

2. Eine GbR kann man theoretisch auch formlos gründen, ist eine Eintragung durch einen Notar ins Grundbuch sinnvoll bzw. notwendig?

Mit freundlichen Grüßen
M.M.

19. Juli 2020 | 17:54

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

1.

§ 5 Abs. 1 GrEStG greift dann, wenn die Mitglieder der GbR den gleichen Anteil an den Immobilien halten wie an der GbR.

Der Abs. 1 findet hier aber keine Anwendung, da sich Ihr Vortrag so anhöhrt, als ob Sie der gegenwärtig alleinige Eigentümer der Immobilien wären.

Allerdings wäre hier immer noch der § 3 Nr. 4 und Nr. 6 GrEStG relevant, da hier Ehefrau und Kinder Eigentum erwerben.

2.

Die Gründung der GbR kann formlos erfolgen, dazu brauchen Sie keinen Notar. Sinnvoll ist aber eine Verschriftlichung des Gesellschaftsvertrages.

Denn Notar brauchen Sie wieder, wenn das Grundbuch geändert wird oder eine Schenkung vorgenommen wird.

Mit freundlichen Grüßen


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