Lizensrecht von Marken

9. Juli 2020 15:31 |
Preis: 28,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Darf ich markenrechtlich geschützte Produkte aus China in die EU importieren und verkaufen?

Der Import und Verkauf von markenrechtlich geschützten Produkten in der EU erfordert eine Lizenz oder die Zustimmung des Markeninhabers. Ohne diese Genehmigung riskieren Sie als Importeur oder Zwischenhändler rechtliche Konsequenzen. Selbst wenn die Produkte im Ausland legal erworben wurden, dürfen sie ohne Erlaubnis des Markeninhabers nicht in den europäischen Wirtschaftsraum eingeführt werden. Eine schriftliche Bestätigung des ausländischen Lieferanten bietet dabei keinen ausreichenden Schutz. Bei Verstößen drohen Unterlassungsklagen, Auskunftspflichten und Schadensersatzforderungen, die je nach Bekanntheit der Marke und Menge der importierten Waren erheblich sein können. Zudem können die Waren vom Zoll beschlagnahmt und vernichtet werden.

Hallo zusammen.

Meine Frage:
Ich möchte Ware aus China importieren. Bei dem Produkt handelt es sich um verschiedene Bilder/ Logos welche auf Metall gedruckt werden. (Wie bei Autokennzeichen)
Wichtig: Die Produkte gibt es bereits und werden nicht von mir in Auftrag gegeben. D.H. jeder Mensch/ Endkunde kann diese käuflich erwerben.
Bei diesen Bilder handlet es sich teilweiße auch um Logos von bekannten Firmen wie z.B. ein Mercedes Stern oder eine Jack Daniels Flasche.

Wenn mir das Unternehmen, welches diese Produkte erstellt und verkauft mir schriftlich zusichert, dass Sie die Lizenzen besitzen. Dies aber Schlussendlich nicht der Fall ist was ist dann?

1.Kann mir als Zwischenhändler eine Strafe drohen, oder kann ich mich mit der schriftlichen Bestätigung mich sicher fühlen? Wäre die höchste Strafe die auf mich zukommen könnte Wäre, dass ich die Produkte vernichten muss und nicht weiter verkaufen darf?

2. Wie verhält es sich mit dem Zoll? Wird dieser nach einer Lizenz fragen? Da er ggf. von Fälschungen ausgehen könnte oder ist dies irrelevant, da im Beispiel Mercedes Schild ja kein Orginal nachgearmt wurde.

9. Juli 2020 | 16:31

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ich vermute Sie haben Ihren Sitz in der Europäischen Union und auch hier sollten die markenrechtlich geschützten Produkte verkauft werden. Ihr Lieferant müsste dann eine Lizenz besitzen, dass er diese Waren in der Europäischen Union in den Verkehr bringen darf, hierfür also die Zustimmung des Markeninhabers hat. Ich gehe stark davon aus, dass dies nicht der Fall ist, jedenfalls sollten Sie vorsichtig sein.

Insoweit kann ich nur davon abraten, sofern es sich nicht um einen offiziellen Händler des Markeninhabers handelt und Sie die Waren gewerblich einführen, ein solches Vorhaben durchzuführen.

Zu Ihren Fragen:

1.Kann mir als Zwischenhändler eine Strafe drohen, oder kann ich mich mit der schriftlichen Bestätigung mich sicher fühlen? Wäre die höchste Strafe die auf mich zukommen könnte Wäre, dass ich die Produkte vernichten muss und nicht weiter verkaufen darf?

Sie können Sie alles anderes als sicher fühlen und sollten die Produkte in die Europäische Union nur einführen, wenn Sie sich sicher sind, dass eine solche Lizenz und Einwilligung des Markeninhabers besteht.

Ansonsten kann Sie der Markeninhaber auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen. Je nach Anzahl der eingeführten Produkte, je nach Bekanntheit der Marke kann hier allein der Unterlassungsanspruch 3.000,00 € und deutlich mehr kosten.

Darüber hinaus sind Sie zur Auskunft, zum Schadenersatz und Übernahme der Vernichtungskosten verpflichtet. In einem gerichtlichen Prozess würden weitere erhebliche Verfahrenskosten entstehen.

Gegenüber Ihrem Händler können Sie nur Regress nehmen, sprich sich mit dem Ihnen entstanden Schaden an den Händler wenden. Wenn dieser im Ausland sitzt weise ich darauf hin, dass der Regress umständlich oder nur schwer möglich sein wird. Primär haften Sie für die Verletzung.

Wie verhält es sich mit dem Zoll? Wird dieser nach einer Lizenz fragen? Da er ggf. von Fälschungen ausgehen könnte oder ist dies irrelevant, da im Beispiel Mercedes Schild ja kein Orginal nachgearmt wurde.

Die meisten Markeninhaber lassen in solchen Fällen gefälschte Markenwaren an der Grenze beschlagnahmen. Sie müssten dann nachweisen, dass Sie berechtigt sind die Waren in den europäischen Wirtschaftsraum einzuführen, sprich eine Lizenzkette bis zum Markeninhaber nachweisen.

Ob eine Verletzung vorliegt, dass müsste man im Einzelfall sehen. Ich verweise aber darauf, dass bei bekannten Marken (Mercedes und Jack Daniels sind wohl solche) auch eine Markenrechtsverletzung vorliegt, wenn der Name unlauter ausgenutzt wird (§ 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ), was in dem von Ihnen geschilderten Fall wohl der Fall ist.

Gerade mit Markenrechtsverletzungen sind sehr hohe Rechtsverfolgungskosten verbunden, sodass Sie sich hier in eigenem Interesse sehr gut absichern sollten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Herzlichste Grüße


Rechtsanwalt Michael Epping

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