Mieter verursacht Wasserschaden

| 28. Mai 2020 09:37 |
Preis: 60,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


09:34

Guten Tag, ich verwalte ein Studentenwohnheim. Einer der Mieter hat einen Wasserschaden von insgesamt ca. € 12.000.00 verursacht bei dem u. A. auch alle Möbel entsorgt werden mussten und er von uns in einem anderen Appartement untergebracht worden ist. Nun macht er die Bezahlung dieser beiden Forderungen von der Zahlung SEINER Versicherung abhängig. Sollte die Versicherung Kürzungen vornehmen, meine Frage - müssen wir uns mit der Versicherung auseinandersetzen oder
ist nur der Mieter unser Schuldner. Das Ganze läuft auf einen Prozess hinaus.
Danke für eine gut verständliche Antwort und freundliche Grüße

28. Mai 2020 | 10:05

Antwort

von


(775)
Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
Web: https://www.kanzlei-steidel.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Bei der Versicherung des Mieters wird es sich um seine Hausratversicherung handeln. Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine "freiwillige" Versicherung, nicht um eine Pflichtversicherung, wie etwa bei der PKW-Haftpflichtversicherung. Anders als gegen letztere, besteht gegen die Hausratversicherung des Mieters kein direktes Klagerecht.

Ihr Anspruchsgegner und Ansprechpartner bleibt also der Mieter selbst, nicht seine Versicherung. Sofern Sie also eine Klage auf Schadensersatz einreichen möchten, so muss sich diese gegen den Mieter selbst richten.

Sie sollten aber vorsorglich auf jeden Fall auch die Gebäudeversicherung einschalten und über den Schaden in Kenntnis setzen. Ob diese eintrittspflichtig ist, kann mangels weitere Angaben zur Schadensursache nicht abschliessend beurteilt werden. Sie sollten aber dennoch den Schaden in jedem Fall melden. Erbringt die Gebäudeversicherung Leistungen ( wegen Schäden am Gebäude selbst ), so gehen diesbezügliche Ansprüche auf die Versicherung über. Diese kann die Versicherung dann selbst gegenüber dem Mieter im Wege des Regresses einfordern. Dies ist dann aber nicht Ihr Problem, solange der Schaden bezahlt wird.

Nehmen Sie also den Mieter selbst in Anspruch und wenden Sie sich zusätzlich ( soweit noch nicht geschehen ) an die Gebäudeversicherung.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 28. Mai 2020 | 10:25

Hallo, vielen Dank schon mal. Nochmal zu meinem besseren Verständnis. Der Mieter (31 Jahre, Student seit 12 Jahren) ist mit seinem Stiefvater irgendwie familienversichert. Wir haben die Rechnungen an den Mieter gestellt, dieser hat sie an "seine" Versicherung weitergereicht und macht jetzt die Höhe der Zahlung von der Prüfung diese Versicherung abhängig. u.A. geht es dabei um das Kilometergeld und Zeitaufwand für die Beschaffung der Möbel.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. Mai 2020 | 09:34

Wenn die Versicherung Abzüge machen sollten, weil etwa bestimmte Schadenspositionen ( Km-Geld, Zeitaufwand ) nicht versichert sein sollten, so bedeutet das nicht, dass Ihnen diese Schadenspositionen grundsätzlich nicht zustehen. Diese Ansprüche sind dann vom Mieter selbst zu erfüllen.

Mit anderen Worten: Der Mieter kann nicht einfach sagen, was meine Versicherung nicht zahlt, zahle ich auch nicht.

Vielen Dank und schöne Pfingsten.

Bewertung des Fragestellers 29. Mai 2020 | 10:08

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Sehr geehrter Herr Anwalt, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Sie haben mir damit sehr geholfen, weil Ihr Text ausführlich und sehr gut verständlich ist. Ich konnte ihn sofort so an meinen Mieter abschicken.
Mit freundlichen Grüßen

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 29. Mai 2020
5/5,0

Sehr geehrter Herr Anwalt, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Sie haben mir damit sehr geholfen, weil Ihr Text ausführlich und sehr gut verständlich ist. Ich konnte ihn sofort so an meinen Mieter abschicken.
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