Airbag abeklemmt

14. Mai 2020 10:15 |
Preis: 25,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Mangel Arglist

Vor ca 2 Wochen ging meine Airbag Lampe an, daraufhin fuhr ich zu einer Werkstatt um diesen auslesen zu lassen. Fehler: Kurzschluss Kopfairbag.

Autohaus sagte, dass sie diesen Fehler noch nie gesehen haben. Daraufhin ging das Autohaus auf Fehlersuche. Sie entdecken, dass der Airbag abgeklemmt war und ein Widerstand eingebaut wurde, der dem Steuergerät vorgaukelt, einen intakten Airbag zu haben. Somit hätte der Airbag bei einem Unfall nicht ausgelöst und ich fahre seit dem Kauf ohne Kopfairbag rum.

Daraufhin wurde auch festgestellt, dass das Auto hinten links mal einen Unfall gehabt haben soll, da dort geschweißt wurde etc.

Im Kaufvertrag steht nur "Nachlackierungen und Nachbesserungen nicht ausgeschlossen". Beim Kauf wurde mir nichts von so einem Unfall erzählt.

Auto wurde im Juli 2019 bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft mit einer 12-monatigen Gewährleistung.


Besteht nur Anrecht auf Nachbesserung des "Mangels"? Oder kann man aufgrund von arglistig verschwiegender Mangel vom Kaufvertrag zurücktreten? Habe ich Schadensersatzansprüche? Ist es mehr als ein Mangel? Welche rechtliche handhabe habe ich?

Mit freundlichen Grüßen.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn Ihnen der Mangel arglistig verschwiegen wurde, können Sie den Kaufvertrag anfechten, denn scheinbar handel es sich nicht nur um eine Nachlackierung, sondern um einen Unfallwagen. Zudem ist das Abklemmen lebensgefährlich und kein Mangel, sondern - warum auch immer - mutwillig ausgeführt, um irgendetwas zu verdecken. Ich wäre bei dem Wagen skeptisch.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 14. Mai 2020 | 11:10

Verstehe ich es richtig, dass man gegen den Kaufvertrag, obwohl es ca 10 Monate her ist angehen sollte und nicht auf Nachbesserung bestehen sollte?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. Mai 2020 | 12:56

Grundsätzlich können Sie auch nachbessern lassen, dann sind wir in der Mängelgewährleistung - Problem ist, dass nach 6 Monaten nicht mehr die Vermutung gilt, der Mangel sei von Anfang an vorhanden - dann sind Sie in der Beweislast. Die Anfechtung ist ja erst ab Kenntnis möglich - vorher wussten Sie ja nichts davon. Bitte immer alles per Einschreiben or Fristsetzungen schicken.

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER