Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Auch ein mündlich geschlossener Vertrag ist ein Vertrag. Sie schildern, dass Sie dem Einbau eines Austauschmotors für 6.000 Euro zugestimmt haben. Damit ist ein mündlicher Werkvertrag im Sinne der §§ 631
- 650 BGB
zustande gekommen.
Nach § 647 BGB
hat die Werkstatt ein Unternehmerpfandrecht. Sie darf den Wagen also solange zurück behalten, bis alle Arbeiten bezahlt sind, die mündlich abgesprochen und tatsächlich durchgeführt wurden.
Daher sollten Sie sich eine schriftliche Rechnung geben lassen, in der genau aufgeführt wird, was die Werkstatt alles gemacht hat. Dies müssen Sie bezahlen, soweit es den mündlichen Absprachen entspricht. Denn nur dadurch erlischt das Pfandrecht und Sie dürfen den Wagen wieder mitnehmen.
Die Zahlung lassen Sie sich quittieren.
Anschließend lassen Sie vom Vertragshändler überprüfen, was wirklich gemacht wurde.
Wenn sich dabei herausstellen sollte, dass kein Austauschmotor eingebaut wurde, obwohl der Einbau eines Austauschmotors abgerechnet wurde, erstatten Sie Anzeige wegen Betrug und fordern die 6.000 Euro zurück.
Zuständig für eine Klage wäre das Landgericht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Müller
Ich glaube bei dem langen Text ist wahrscheinlich das Hauptproblem welches ich habe untergegangen.
Das Grundproblem ist, daß die Werkstatt schon seit über drei Wochen mit der Übergabe des Fahrzeuges hinfällig ist und die Reparatur sich immer weiter in die länge zieht, der letzte Abgabetermin den mir die Werkstatt zugesagt hatte war letzte Woche Freitag worauf ich die Werkstatt angerufen habe und unmissverständlich gesagt habe daß sie die Reparaturarbeiten einstellen sollen und ich mir eine andere Werkstatt suchen werde.
Der Mechaniker meinte dararuf hin ich müsste erstmal die geleistete arbeit und den Austauschmotor bezahlen. Ich habe ihm gesagt daß mir sechs wochen für ein Motoraustausch zu lange erscheint und ich ihm daß nach all den leeren Versprechungen nicht abnehme daß er überhaupt den Motor ausgetauscht hat und es erstmal bevor ich bezahle den Motor überprüfenlassen möchte.
Lange rede kurzer sinn, wir haben drei wochen für die Reparatur vereinbart und der Übergabetermin ist mit ende dieser Woche dann um drei Wochen überschritten. Schließlich brauche ich das Fahrzeug für meinen Weg zur Arbeit.
Sehr geehrter Fragesteller,
nach Ihrer Sachverhaltsschilderung wurden 3 Wochen für den Einbau des Austauschmotors vereinbart, nicht dass die Werkstatt innerhalb der 3 Wochen sucht, welche Mängel das Fahrzeug noch zusätzlich hat und auch diese behebt.
Wegen des Einbaus des Austauschmotors hat die Werkstatt das erwähnte Pfandrecht, wenn sie den Austauschmotor tatsächlich eingebaut hat.
Also ist die Werkstatt berechtigt, das Fahrzeug zurückzubehalten, bis der Einbau des Austauschmotors bezahlt ist. Wenn sich dann herausstellt, dass der Austauschmotor doch nicht eingebaut wurde, bleibt es dabei, dass Sie die Werkstatt wegen Betrug anzeigen können.
Die Nachfrage ändert nichts daran, dass das Fahrzeug erst herausgegeben werden muss, nachdem das bezahlt wurde, was vereinbart und geleistet wurde.
Mit freundlichen Grüßen