Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn der Campingplatzbetreiber Ihnen den Platz für die angemietete Zeit wegen der Schließung der Campingplätze nicht zur Verfügung stellen kann, dann müssen Sie auch nicht den Mietzins entrichten.
Es gibt auch keinen Grund, die Kaution zu zahlen.
Das lange Zögern liegt sicherlich daran, dass die Campingplatzbetreiber ebenfalls unsicher im Hinblick auf die gesetzliche Lage sind. Zudem sind die Betreiber häufig in Verbänden organisiert, die den Betreibern Handlungsempfehlungen geben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
Saisonmietvertrag Campingplatz wegen Corona
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Ralf Hauser, LL.M.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 14.03.2020 zwei Vertragsausfertigungen über einen Saison Mietvertrag auf einem Campingplatz in Bayern unterzeichnet. Diese habe ich dem Campingplatz im Original übersandt und erst nach 41 Tagen lediglich digital als Email gegengezeichnet zurückerhalten. Der Mietzeitraum des Saisonstellplatzes ist der 01.05.2020 bis zum 30.06.2020. Aufgrund der Schließungen der Campingplätze in Bayern bis auf weiteres kann uns der Campingplatz den Stellplatz nicht vermieten. Müssen wir dennoch den Mietzins zahlen? Ist der Vertrag überhaupt rechtskräftig? Können wir den Vertrag kostenlos stornieren? Telefonisch wurde uns mitgeteilt, dass der Mietzeitraum nach hintern verschoben wird, was wir aber gar nicht möchten. Darüber hinaus sollen wir die Kaution zahlen, obwohl diese eigentlich gem. Vertrag erst bar bei der Anreise zu entrichten ist. Ist es gerechtfertigt, die Miete und die Kaution nicht zu zahlen, bis die Campingplätze wieder geöffnet werden, da der Vermieter uns die Mietsache ab dem 01.05.2020 ja gar nicht zur Verfügung stellen kann? Und wie ist das lange zurückhalten des unterzeichneten Vertrags einzuschätzen?
zahlen zahlen Vertrag Verfügung überhaupt
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