Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst darf ich Sie darauf hinweisen, dass es zum 01.03.2020 eine Gesetzesänderung gab. Gem. § 18b Abs. 2 S. 4 AufenthG
können Sie mit Erlaubnis der Ausländerbehörde den Arbeitsplatz wechseln. Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die neue Beschäftigung ebenfalls die Voraussetzungen für die Erteilung der Blauen Karte-EU erfüllt.
Nun zu Ihrer eigentlichen Frage. Solange die Kündigung "in der Schwebe" ist, wird die Ausländerbehörde wohl den Ausgang des Prozesses abwarten. Sollte die Blaue Karte EU zwischenzeitlich abgelaufen sein, wird Ihnen zunächst eine Fiktionsbescheinigung erteilt. Dennoch ist es empfehlenswert sich nach einer anderweitigen Beschäftigung umzuschauen. Ich kenne die Erfolgsaussichten der von Ihrem Anwalt erhobenen Kündigungsschutzklage nicht, es ist allerdings nicht ausgeschloßen, dass aufgrund der Corona-Krise der Arbeitgeber insolvent wird und die Kündigungsschutzklage sich letztendlich erledigt.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Evgen Stadnik
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Rechtsanwalt Evgen Stadnik
Sehr geehrter Anwalt
vielen Dank vorab für Ihre Antwort. Ich habe noch eine Rückfrage:
Bedeutet dies, dass ich in dem Fall, dass eine Kündigungsschutzklage erhoben wird, bis zur Entscheidung in Deutschland bleiben kann und mein Aufenthaltsrecht - wenn auch nur in Form einer Fiktionsbescheinigung - in dieser Zeit nicht verliere? Selbstverständlich würde ich diese Zeit auch nutzen wollen, um unter Umständen einen neuen Job zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
Ja, das bedeutet es.
Viele Grüße
RA Stadnik