Sehr geehrte Fragestellerin,
auch bei einer Scheidung ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Mietvertrages. Dies bedeutet, dass Sie Ihren Partner auffordern müssen, der Kündigung der Wohnung zuzustimmen. Der Vermieter hat die Möglichkeit, den verbliebenen Partner als einzigen Mieter zu akzeptieren. Dieses muss er jedoch nicht, sodass im schlechtesten Fall die Immobilie an einen Dritten weiter vermietet werden würde. Anders kommen Sie allerdings nicht aus dem Mietvertrag heraus.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
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vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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