Mietvertrag bei Scheidung

| 20. April 2020 15:36 |
Preis: 25,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

ich bin erst vor kurzem zusammen mit meinem Mann in eine Mietwohnung gezogen. Nun werden wir uns trennen, Scheidung dann 2021.

Wir sind beide im Mietvertrag als Mieter eingetragen.
Ich möchte natürlich nach der Scheidung aus dem Vertrag ausscheiden. Muss der Vermieter damit einverstanden sein bzw. kann er sich weigern, mich zu entlassen? Reicht ein einfaches Schreiben an den Vermieter mit Deckblatt der Scheidungsurkunde, falls es eine unkomplizierte Möglichkeit gibt aus der Haftung entlassen zu werden oder ist man immer auf den Goodwill des Vermieters angewiesen, ob er den Vertrag auch nur mit einem Vertragspartner weiterführt? Kann er meinem Mann kündigen, wenn ich austreten möchte?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Beantwortung - bitte ohne den Paragrafen - diesen habe ich schon ausführlich durchgelesen aber keine endgültige Antwort daraus erhalten.

20. April 2020 | 16:35

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

auch bei einer Scheidung ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Mietvertrages. Dies bedeutet, dass Sie Ihren Partner auffordern müssen, der Kündigung der Wohnung zuzustimmen. Der Vermieter hat die Möglichkeit, den verbliebenen Partner als einzigen Mieter zu akzeptieren. Dieses muss er jedoch nicht, sodass im schlechtesten Fall die Immobilie an einen Dritten weiter vermietet werden würde. Anders kommen Sie allerdings nicht aus dem Mietvertrag heraus.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 20. April 2020 | 17:12

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