Sehr geehrter Fragesteller,
gerne möchte ich Ihre Frage auf der Grundlage Ihrer Angaben im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
So wie ich Sie verstanden habe, haben Sie aktuell zwei Problemkreise. Zum einen die Tantiemen für die Mitarbeiter und zum Zweiten die Steuerbescheide und die damit verbundenen Steuerzahlungen und Steuervorauszahlungen.
Den Problemkreis mit dem Tantiemen müssten Sie mir im Rahmen der Rückfragefunktion nochmals erläutern, weil ich nicht ganz verstehe, was Ihr Problem ist.
Was die Steuerzahlungen und Steuervorauszahlungen betrifft so besteht Ihr Problem, so verstehe ich Ihre Anfrage, darin, dass Sie mit einem deutlich geringeren Gewinn kalkuliert haben und es so zu einer überraschenden Steuernachzahlung gekommen ist.
Da ich davon ausgehe, dass die Steuern richtig festgesetzt wurden, besteht Ihre einzige Möglichkeit darin sich die Steuernachzahlungen und Steuervorauszahlungen stunden zu lassen. Sofern Sie 2019 und 2020 mit einem geringeren Gewinn rechnen und dies auch anhand einer aktuellen BWA belegen können, besteht die Möglichkeit die Steuervorauszahlungen herabzusetzen. Allerdings nur dann, wenn nach aktuellem Sachstand im Jahr 2019 bzw. 2020 auch tatsächlich mit einem geringeren Gewinn zu rechnen ist. Beantragen Sie eine Herabsetzung, obwohl Sie mit einem gleichbleibenden oder gar höheren Gewinn rechnen, besteht das Risiko, dass Sie sich wegen einer Steuerverkürzung strafbar machen. in einem solchen Fall bleibt Ihnen nur der Stundungsantrag.
Aufgrund der aktuellen Situation besteht die begründete Hoffnung, dass die Finanzverwaltung hinsichtlich solcher Stundungsanträge sehr großzügig sind. Trotzdem ist es ratsam die Stundung sorgfältig zu begründen. Bestenfalls beinhaltet die Begründung auch, warum Sie in der Lage sind die Steuerzahlung in einigen Monaten zu leisen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen bereits weiterhelfen und erwarte Ihre weiteren Informationen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Michael Krämer
Rechtsanwalt
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