Sehr geehrter Ratsuchender,
die Frage ist mit "Nein" zu beantworten, zumindest, sofern nicht eine gesonderte, von Ihnen bisher nicht vorgetragene Vereinbarung existiert.
Zwar sind Ehegatten untereinander verpflichtet, zum Familienunterhalt beizutragen und schädigende Verfügungen zu unterlassen; diese Verpflichtung endet jedoch nit Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft,die ich hier aufgrund des von Ihnen genannten Scheidungsverfahrens unterstelle.
Daher werden Sie die Ehefrau nicht zur Unterschrift zwingen können.
Nur, wenn es eine besondere Vereinbarung gibt, könnte sich an dieser Beurteilung etwas ändern.
Allerdings sollten Sie nochmals versuchen, mit der Ehefrau zu brechen und ihr auch mitteilen, dass ohne Unterschrift (die Sie nach nicht erzwingen können) sich die Ehefrau dann zumindest "ins eigene Fleisch schneidet", wenn sie gegen SIE nun weitergehende Ansprüche (Unterhalt, Zugewinn pp.) geltend machen will.
Denn dort wird das Verhalten der Ehefrau dann zumindest im Rahmen der Billigkeitsprüfung eine wesentliche Rolle spielen, was dann auch zur Verwirkung der Ansprüche der Ehefrau führen könnte.
Eine andere Möglichkeit wäre ggfs. mit der Bank selbst zu sprechen. Bei der Einkommenssituation ist es durchaus möglich, dass die Bank die Ehefrau aus dem Vertrag entlässt und Sie als solventen Schuldner aufnimmt. Für Sie würde sich dann wenig ändern, zahlen Sie die Raten derzeit selbst und müssten ansonsten aus der Bürgschaft weiterzahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Sie sollten mit der Ehefrau sprechen (nicht brechen); klassischer Tippfehler meinerseits.