Mehrbedarf und offenlegen der Einkünfte

6. Dezember 2019 09:35 |
Preis: 51,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


10:44

Guten Tag ich hab folgendes Problem. Ich hab eine 16 jährige Tochter unehelich und aktuell eine 9 jährige ehrliche Tochter. Mit meiner ex bin ich seit Geburt im Streit. Das das Jugendamt den Unterhalt als Pfändung einzieht. Im januar hat mein Arbeitgeber Zuviel überwiesen ich habe mehrmals um Rückzahlung gebeten es ist aber bis heute nichts passiert. Außer das ich nun ein Schreiben von ihrem Anwalt bekommen habe das ich für eine kieferop 598€ überweisen soll und es einen Mehraufwand gibt wegen therapoltischem reiten.Mrin Vorschlag mit der immer noch ausstehenden Rückzahlung das ganze zu verrechnen wurde ignoriert. Meine Vorschlag auf Ratenzahlung ebenfalls. Desertieren habe ich ein Recht den Mehraufwand prüfen zu lassen und die Kostenaufstellung für die kieferop zu sehen? Muss ich ihrem Anwalt mein Einkommen offenlegen? Beim Jugendamt musste ich nur mein bereinigtes Einkommen angeben.

Mit freundlichen Grüßen
Michael

6. Dezember 2019 | 10:29

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie sollten unbedingt einen Anwalt beauftragen, der die Unterhaltsberechnung dem Grunde nach prüft. Sie sind zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtet; ob sich das aber auf die Höhe auswirkt, kann nur eine individuelle Berechnung ergeben.

Was den Mehraufwand betrifft, sind Sie zum einen zur Auskunft verpflichtet.

Grundsätzlich muss auch der unterhaltspflichtige Elternteil diesen zahlen. Aber dieses gilt nur dann, wenn der andere Elternteil ; hier also die Mutter, nicht leistungsfähig sein sollte.

Ist die Mutter leistungsfähig, ist der Mehraufwand von beiden Elternteilen anteilig nach deren Einkünften zu tragen. Um dieses prüfen zu können, haben Sie auch einen Auskunftsanspruch gegen die Mutter. Diese muss ebenfalls ihr Einkommen darlegen. Erst dann kann gesagt werden, wer welchen Anteil an den Kosten der Kieferop und dem Reiten zu tragen hat.

Zudem haben Sie natürlich einen Anspruch darauf, die Kostenaufstellung zu erhalten und zu prüfen.

Eine andere Angelegenheit ist die der Überzahlung.

Hier sollten Sie auf Rückzahlung bestehen. Grundsätzlich ist es immer schwierig zuviel gezahlten Unterhalt zurück zuverlangen. Wenn aber die Mutter wußte, dass zuviel gezahlt wurde, wird sie nicht argumentieren können, dass das Geld verbraucht wurde.

Ich rate daher dringend zur eigenen anwaltlichen Beauftragung.




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle



Rückfrage vom Fragesteller 6. Dezember 2019 | 10:34

Danke für die Antwort könnten sie mir bei dieser Angelegenheit Rechtsbeistand leisten?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Dezember 2019 | 10:44

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne kann ich Sie unterstützen und Rechtsbeistand leisten.

Bitte setzen Sie sich mit mir über meine Email-Adresse in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

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