Guten Abend,
ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Ihr neuer Ehemann wird nicht verpflichtet werden können, die Ihnen bewilligte Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen. Dafür sind ausschließlich Ihre Einkommensverhältnisse maßgebend.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
Vielen Dank für Ihre Antwort. D.h., dass ich es bei Gericht nicht melden/angeben muss, wenn ich wieder heirate?
Sie müssen die Heirat melden, sofern sich Name und Anschrift ändern, vgl. 120a ZPO.